IG Metall Baden-Württemberg
Meldungen und Informationen der IG Metall in Baden-Württemberg
Einträge 1646-1665 von 1788 Einträgen.
23.01.2003 Die Warnfunktion einer Abmahnung kann dadurch erheblich abgeschwächt werden, wenn der Arbeitgeber bei ständig neuen Pflichtverletzungen des Beschäftigten stets nur mit einer Kündigung droht,
ohne jeweils arbeitsrechtliche Konsequenzen Abmahnung: Mehr
22.01.2003 Das öffentlich-rechtliche Arbeitszeitrecht setzt im Interesse der Gesundheit der Beschäftigten und der Sicherheit am Arbeitsplatz der zulässigen Arbeitszeit Grenzen. Dabei sind nach § 2 Abs. 1
Satz 1, 2. Halbsatz AZG, Arbeitszeiten bei mehr Arbeitszeit, Kontrolle durch den Arbeitgeber: Mehr
22.01.2003 Schon lange wurde gefordert, dass Beschäftigte den einmal unterzeichneten Aufhebungsvertrag zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses - analog den Haustürgeschäften - innerhalb einer Frist
widerrufen oder zurückziehen können. Aufhebungsvertrag: Mehr
20.01.2003 Die neue metall Ausgabe Januar/Februar 2003 wird ab Anfang Februar in den Betrieben verteilt. Hier gibt's die Seiten aus Baden-Württemberg im PDF-Format. Baden-Württemberg metall 1-2/2003: Mehr
16.01.2003 Das BetrVG kennt unterschiedliche Informationsgrundlagen für die Aufgabenerfüllung des Betriebsrates. Der Betriebsrat soll in die Lage versetzt werden, seine Aufgaben als betriebliche Vertretung der
Beschäftigten sachgerecht erfüllen z Auskunftsperson: Mehr
16.01.2003 Namhafte Autoren haben dies Thema zum Anlass genommen, um Hinweise zu dem Komplex Betriebsänderung, Interessenausgleich, Sozialplan einerseits sowie Kurzarbeitergeldzuschüsse zu Sozialplanmaßnahmen
und ergänzende Transfer-Maßnah Schwerpunkt: Beschäftigungssicherung: Mehr
15.01.2003 Der Anspruch eines Beschäftigten auf Reduzierung der Arbeitszeit gem. § 8 Abs. 1 TzBfG kann grundsätzlich auch im Wege der einstweiligen Verfügung durchgesetzt werden. Teilzeitarbeit: Mehr
15.01.2003 Der Arbeitgeber darf den Wunsch auf Reduzierung der Arbeitszeit (Teilzeitarbeit) erst dann schriftlich ablehnen, wenn zuvor eine mündliche Erörterung mit dem Ziel einer einvernehmlichen Lösung
stattgefunden hat. Teilzeitanspruch: Mehr
14.01.2003 Sind die Verhandlungen um einen Interessenausgleich gescheitert und wurden anschließend Kündigungen ausgesprochen, so besteht kein Anspruch auf einen weiteren Nachteilsausgleich, wenn Arbeitgeber und
Betriebsrat später einen Sozialplan ver Nachteilsausgleich und/oder Sozialplan: Mehr
04.12.2002 Brief des Ortsjugendausschusses der IG Metall Pforzheim an ihre Bundestagsabgeordnete, die SPD Landesvorsitzende Ute Vogt. Keine 2jährigen Berufe: Mehr
02.12.2002 Im Organisationsbereich der IG Metall wird im November in den tarifgebundenen Unternehmen das Weihnachtsgeld bzw. die Jahressonderzahlung abgerechnet und ausgezahlt. Tarifverträge gelten in den Betrieben der
Metallwirtschaft (Handwerk und Industrie), Weihnachtsgeld 2002: Mehr
19.11.2002 Die Regionalseiten für Baden-Württemberg in metall Dezember 2002 sind jetzt abrufbar. Die metall Nr. 12/2002 wird ab Anfang Dezember in den Betrieben verteilt. Baden-Württemberg metall 12/2002: Mehr
05.11.2002 Die Schwerbehindertenvertretung kann an allen Betriebsratssitzungen beratend teilnehmen. Dies gilt unabhängig davon, welche Themen auf der Tagesordnung stehen. Schwerbehindertenvertretung: Mehr
05.11.2002 Die Parteien streiten über die Zahlung von tarifvertraglich geregelten Zuschlägen. Geltend gemacht wurden Ansprüche aus einer Zeit, die 1 1/2 Jahre umfasst haben. Nachweisgesetz und Ausschlussfristen: Mehr
04.11.2002 Die neue metall für den Monat November 2002 ist da. In den Seiten aus Baden-Württemberg wird über die Situation in der Automobil- und in der IT-Branche berichtet. Baden-Württemberg metall 11/2002: Mehr
25.10.2002 Der Betriebsrat besteht aus sieben Mitgliedern und es bestand Streit darüber, ob der Arbeitgebern dem Betriebsrat ein Telefaxgerät zur Verfügung zu stellen hat. Telefax-Gerät für den Betriebsrat: Mehr
22.10.2002 Anzeigen und Beschwerden bei Behörden gegen Arbeitgeber oder auch Vorgesetzte können einen Kündigungsgrund darstellen, wenn es sich um haltlose Vorwürfe aus verwerflichen Motiven handelt.
Strafanzeige des Beschäftigten: Mehr