Telefax-Gerät für den Betriebsrat

25.10.2002 Der Betriebsrat besteht aus sieben Mitgliedern und es bestand Streit darüber, ob der Arbeitgebern dem Betriebsrat ein Telefaxgerät zur Verfügung zu stellen hat.

Das BAG entschied zugunsten des Betriebrates und hat u.a. ausgeführt, dass aus Gründen der Vertraulichkeit der Betriebsrat in aller Regel nicht auf die Möglichkeit der Mitnutzung des Geräts des Arbeitgebers verwiesen werden kann.

LAG Niedersachsen, Beschluss vom 27.05.2002 - 5 TaBV 21/2002 - rkr. in DB 2002, 1616

Letzte Änderung: 31.10.2007