Telefax-Gerät für den Betriebsrat
Das BAG entschied zugunsten des Betriebrates und hat u.a. ausgeführt, dass aus Gründen der Vertraulichkeit der Betriebsrat in aller Regel nicht auf die Möglichkeit der Mitnutzung des Geräts des Arbeitgebers verwiesen werden kann.
LAG Niedersachsen, Beschluss vom 27.05.2002 - 5 TaBV 21/2002 - rkr. in DB 2002, 1616
Letzte Änderung: 31.10.2007