Strafanzeige des Beschäftigten

22.10.2002 Anzeigen und Beschwerden bei Behörden gegen Arbeitgeber oder auch Vorgesetzte können einen Kündigungsgrund darstellen, wenn es sich um haltlose Vorwürfe aus verwerflichen Motiven handelt.

Nicht jedoch Anzeigen, in denen nicht wissentlich unwahre oder leichtfertig falsche Angaben gemacht werden.

Hess. LAG, Urteil vom 27.11.2001 - 15 Sa 411/01 - nicht rkr. - in DB 2002, 1612 f.
Die Wahrnehmung staatsbürgerlicher Rechte im Strafverfahren kann aus rechtsstaatlichen Gründen daher nicht dazu führen, daraus einen Grund für eine außerordentliche, fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses abzuleiten.

LAG Düsseldorf, Urteil vom 17.01.2002 - 11 Sa 1422/01 - nicht rkr. in DB 2002, 1612

Letzte Änderung: 31.10.2007