Strafanzeige des Beschäftigten
Nicht jedoch Anzeigen, in denen nicht wissentlich unwahre oder leichtfertig falsche Angaben gemacht werden.
Hess. LAG, Urteil vom 27.11.2001 - 15 Sa 411/01 - nicht rkr. - in DB 2002, 1612 f.
Die Wahrnehmung staatsbürgerlicher Rechte im Strafverfahren kann aus rechtsstaatlichen Gründen daher nicht dazu führen, daraus einen Grund für eine außerordentliche, fristlose Kündigung des
Arbeitsverhältnisses abzuleiten.
LAG Düsseldorf, Urteil vom 17.01.2002 - 11 Sa 1422/01 - nicht rkr. in DB 2002, 1612
Letzte Änderung: 31.10.2007