Nachweisgesetz und Ausschlussfristen
Der Arbeitgeber berief sich auf die tarifvertraglichen Ausschlussfristen, die angeblich nicht bekannt waren bzw. lag der hierfür einschlägige Tarifvertrag nicht im Betrieb aus.
Der Anspruch war im Rahmen der tarifvertraglichen Ausschlussfristen gerechtfertigt und wurde im übrigen zurückgewiesen. Das BAG entschied, dass die Anwendung der tariflichen Ausschlussfrist nicht durch einen Verstoß gegen die Auslegungspflicht nach dem TVG ausgeschlossen sei. Vielmehr seien die Beschäftigten gehalten, sich selbst über ihre Rechte im Arbeitsverhältnis zu informieren. Auch lag kein Verstoß gegen das Nachweisgesetz vor. Die Arbeitgeberin hatte vorliegend die tarifliche Ausschlussfrist ausreichend durch die Niederlegung der Geltung des MTV in den Arbeitsverträgen nachgewiesen.
BAG, Urteil vom 23.01.2001 - 4 - AZR 56/2001 in DB 2002, 1661 ff.
Letzte Änderung: 31.10.2007