Corona-Info: Gemeinsam Arbeit und Entgelt sichern

Nummer 13

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Tarifnewsletter für M+E-Beschäftigte

Im jüngsten Tarifabschluss haben sich die Tarifpartner auf Gespräche zur Bewältigung der Corona-Krise verständigt. Zum Auftakt gab es aber vor allem Forderungen der Arbeitgeberseite - ohne die Interessen der Beschäftigten zu berücksichtigen.

Keine Krisen-Bewältigung auf Kosten der Beschäftigten

Im Zuge der Corona-Pandemie greifen die Arbeitgeber tarifliche Errungenschaften an.

Unsere Antwort: Solidarität und Widerstand!

Tarif-Newsletter der IG Metall Baden-Württemberg.

SymbolbildSolidarität gewinnt! (Plakat)

Reduziert sich mein Urlaubsanspruch bei Kurzarbeit?

Während Arbeitgeberverbände diese Frage bejahen, sagen wir NEIN.

Bei Kurzarbeit Null wird der Urlaubsanspruch nicht reduziert!

Unser dringender Tipp: Eine einseitige Kürzung des Urlaubsanspruchs durch den Arbeitgeber sollte nicht widerstandslos hingenommen werden. Deine zuständige Geschäftsstelle berät Dich gerne.

Argumentationshilfe zu Urlaubskürzung und Kurzarbeit.

Kurzarbeitsrechner soll Orientierung sein

Einige Beschäftigte und Aktive sind verwirrt, denn die tatsächliche Abrechnung des Kurzarbeitergelds (KUG) und das Ergebnis unseres KUG-Rechners stimmen nicht 100 Prozent überein.

Deshalb hier nochmals der Hinweis: Unser Kurzarbeitsrechner soll dazu dienen, eine Vorstellung von den Auswirkungen der Kurzarbeit auf die individuellen Lebensverhältnisse zu bekommen.

Er eignet sich nicht dazu, die Entgeltabrechnung zu prüfen, denn er kann viele Besonderheiten - beispielsweise Schichtarbeit - nicht berücksichtigen.

Die im Kurzarbeitsrechner unterstellten Nettoannahmen berücksichtigen weder die Besonderheiten von Schichtarbeit noch andere Sachverhalte, die sich auswirken können, beispielsweise private Krankenversicherungen.

SymbolbildGlossar zum Kurzarbeiterrechner

Auch negative Auswirkungen aufgrund von Bruttoentgeltumwandlungsvereinbarungen, wie für Dienstwagen oder andere Extras, werden nicht berücksichtigt.

Die Welt der Entgeltabrechnungen ist viel zu komplex, um sie hier einfach handhabbar darzustellen.

Uns erreichen stetig gute Anregungen, Tipps und Verbesserungsvorschläge, die wir dankend aufnehmen und versuchen diese bei der weiteren Überarbeitung des Kurzarbeitsrechners umzusetzen.

Hier geht's zu einer Handlungshilfe rund um den Kurzarbeitsrechner: Glossar zum Kurzarbeitsrechner M+E.

Drei Fragen an Frank Schaub

Frank Schaub ist Betriebsratsvorsitzender in der BMW-Niederlassung in Mannheim. Nach zweimonatiger Schließung des Verkaufsbereichs sind mittlerweile wieder alle 200 Beschäftigten an Bord. Wir haben ihn gefragt, wie er die letzten Monate erlebt hat.

SymbolbildFrank Schaub

Als Betriebsrat musst du aufgrund der Corona-Pandemie viele neue Aufgaben bewältigen. Was war die größte Herausforderung?

Wir mussten lernen, Sitzungen per Skype abzuhalten und haben mit unserem Arbeitgeber dazu eine Vereinbarung abgeschlossen.

Das erfordert viel mehr Organisation, manche Kollegen können nicht an ihrem Arbeitsplatz in der Werkstatt skypen, weil sich dort noch andere aufhalten. Diese Kollegen müssen dann ins Betriebsratsbüro kommen können, andere schalten sich von zu Hause zu.

Außerdem waren wir auf einen Schlag mit vielen neuen Themen konfrontiert: Mit Sorgen von Kollegen, die aus Angst vor Ansteckung gar nicht mehr zur Arbeit kommen wollten. Oder mit Befürchtungen unserer Verkäufer vor Verdiensteinbußen, weil sie zwei Monate zu Hause bleiben mussten.

Auch das haben wir mit einer Betriebsvereinbarung zufriedenstellend gelöst.

Mittlerweile haben die Autohäuser wieder geöffnet. Wie ist der Wiederanlauf bei euch gelaufen und gibt es etwas, was du deinen Kollegen in anderen Betrieben empfehlen würdest?

Oberste Priorität hat bei uns, dass Abstandsregeln und die Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit eingehalten werden - von den Kunden wie von unseren Beschäftigten.

In unserem Autohaus wurde das bereits von Polizei und Ordnungsamt kontrolliert und anfangs haben wir deshalb an unsere Kunden auch Masken und Desinfektionsmittel ausgegeben. Inzwischen hat sich der neue Umgang eingespielt.

Der Betriebsrat hat aber nach wie vor sehr viele Besprechungen mit der Geschäftsführung darüber, wie es jetzt weitergeht.

Hast du etwas aus der Krise gelernt, das du auch künftig in deinem Arbeitsalltag beibehalten willst?

Es ist sicher von Vorteil, manchen Termin online zu machen und nicht nur wegen eines einzigen Gesprächs etwa nach München zu fahren.

Grundsätzlich können Video- oder Telefonkonferenzen Präsenztreffen aber nicht ersetzen. Mimik und Gestik meines Gegenübers gehören für mich einfach dazu, um die Stimmung in einer Situation einschätzen zu können.

Deine Meinung ist uns wichtig

Vor zwei Monaten haben wir den Newsletter Corona-Info ins Leben gerufen, um Euch mit wichtigen Themen und Informationen rund um Corona auf dem Laufenden zu halten. Nun sind einige Wochen und ein Dutzend Newsletter ins Land gegangen. Zeit für ein Feedback.

Denn auch "nach Corona" wollen wir dieses Format weiter nutzen. Deswegen machen wir eine Umfrage und bitten Euch um rege Teilnahme.

Umfrage zum Newsletter

SymbolbildUmfrage zum Newsletter

Nummer 12

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Ministerpräsident im Austausch mit Betriebsräten und IG Metall

SymbolbildWinfried Kretschmann im Gespräch mit Betriebsräten

In einer Videokonferenz sprachen heute Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Betriebsräte der Autohersteller, der Zulieferer sowie des Maschinen- und Anlagenbaus miteinander.

Themen waren die Situation der Belegschaften rund um die Corona-Pandemie und Anforderungen an mögliche Konjunkturprogramme.

Kurzarbeit und Schutzschirme seien wichtige Instrumente, um Beschäftigung zu sichern.

Winfried Kretschmann mahnte gleichzeitig an, die notwendigen Lehren aus der aktuellen Krise zu ziehen.

Als Gesellschaft müssen wir klären, wie Zulieferketten resilient werden können und wie Wertschöpfung und Arbeitsplätze langfristig gesichert werden können. Es geht um Nachhaltigkeit, die in einem Dreiklang ökonomisch, ökologisch und sozial betrachtet werden muss. Hier spielen die Gewerkschaften und Betriebsräte eine sehr wichtige Rolle.

Zum Abschluss des Gesprächs bedankte sich Ministerpräsident Kretschmann bei den Betriebsräten für ihren Einsatz zur Bewältigung der Corona-Krise in den Betrieben.

Der enge Draht zu den Betriebsräten ist mir sehr wichtig, um ein klares Bild aus den Betrieben zu erhalten, so Winfried Kretschmann.

Roman Zitzelsberger zeigte sich erfreut über den engen Austausch von Gewerkschaftern mit dem Ministerpräsidenten. Gerade in diesen Zeiten ist ein enger Dialog von Gewerkschaften und Politik wichtig. Das setzen wir gerne fort, so Roman Zitzelsberger.

An der Videokonferenz mit dem Ministerpräsidenten haben teilgenommen: Rolf Klotz (BR-Vorsitzender Audi Neckarsulm), Frank Sell (GBR-Vorsitzender Bosch), Michael Brecht (GBR-Vorsitzender Daimler), Werner Weresch (BR-Vorsitzender Porsche), Ute Schurr (GBR-Vorsitzende Voith), Achim Dietrich (GBR-Vorsitzender ZF), Torsten Jann (BR-Vorsitzender John Deere), Roman Zitzelsberger (IG Metall), Kai Burmeister (IG Metall)

IG Metall weist Arbeitgeber-Forderungen zurück

Die IG Metall Baden-Württemberg lehnt den von Südwestmetall vorgestellten Forderungskatalog zur Bewältigung der Corona-Krise vehement ab. Dieser beinhaltet einen Angriff auf Arbeitnehmerrechte, Tarifverträge und die Mitbestimmung.

Statt plumper Angriffe auf tarifliche Standards braucht es kluge Vorschläge, wie Beschäftigung in diesen Zeiten auf Dauer gesichert werden kann. An solchen Zukunftsvereinbarungen arbeitet die IG Metall gerne mit.

Im Vorfeld von Gesprächen zwischen der IG Metall Baden-Württemberg und dem Arbeitsgeberverband Südwestmetall legten die Arbeitgeber Ende vergangener Woche einen Forderungskatalog zur Bewältigung der Corona-Krise vor.

Die IG Metall Baden-Württemberg lehnt den von Südwestmetall vorgestellten Forderungskatalog zur Bewältigung der Corona-Krise vehement ab.

Dieser beinhaltet einen Angriff auf Arbeitnehmerrechte, Tarifverträge und die Mitbestimmung.

SymbolbildIG Metall weist Forderungen von Südwestmetall zurück

Obwohl die baden-württembergischen Unternehmen beim Kurzarbeitergeld vom Gesetzgeber massiv entlastet werden - durch die Erstattung der kompletten Sozialversicherungsbeiträge und die zuletzt beschlossene Aufstockung der gesetzlichen Zuzahlungen - fordert Südwestmetall unter anderem die pauschale Streichung tariflicher Zahlungen.

Gemäß einer Gesprächsverpflichtung aus dem jüngsten Tarifabschluss für die Metall- und Elektroindustrie wollen die IG Metall Baden-Württemberg und Südwestmetall über einen Beitrag zur Bewältigung der Corona-Krise sprechen.

Allerdings sagt die Gesprächsverpflichtung klar, dass dabei die Interessen der Beschäftigten zu berücksichtigen sind.

Diesen Punkt blenden die Arbeitgeber nicht nur aus, sondern wollen den Beschäftigten zusätzlich noch etwas wegnehmen - obwohl diese durch Kurzarbeit bereits weniger verdienen. Das ist in dieser Situation absolut unverständlich, so Zitzelsberger.

Die Arbeitgeber wollen die Gunst der Stunde nutzen, um tarifpolitische Errungenschaften zurückzudrehen und die Beschäftigten die Zeche zahlen zu lassen. Dagegen werden wir uns entschieden zur Wehr setzen!

Arbeitsbedingungen dürfen sich nicht verschlechtern

Im Vorfeld der vereinbarten Gespräche, die noch im Mai beginnen sollen, hat die IG Metall dem Ansinnen der Arbeitgeber bereits eine klare Absage erteilt.

Über die Vorstellungen der Gewerkschaft zur Krisenbewältigung hat die Große Tarifkommission der M+E-Industrie Baden-Württemberg am Montag beraten.

Dazu gehören etwa Zuschüsse und Freistellungen für Kinderbetreuungen, eine umfangreiche Beschäftigungssicherung sowie Kompensationen für zusätzliche Belastungen aufgrund gestiegener Infektionsschutzmaßnahmen.

Nach Überzeugung der IG Metall müssen eine entsprechende Arbeitsorganisation und strukturelle Maßnahmen stets Vorrang vor persönlicher Schutzausrüstung wie Masken oder Gesichtsschilder haben, die vor allem bei körperlicher Arbeit und hohen Temperaturen Probleme bereiten.

Zitzelsberger: Die Arbeitsbedingungen dürfen sich nicht rapide verschlechtern, nur weil Masken billiger sind als die Einhaltung von Abstandsregelungen oder die Entzerrung durch versetzte Arbeitszeiten.

Der IG Metall-Landeschef stellt klar: Selbstverständlich sind wir uns der schwierigen wirtschaftlichen Situation etlicher Unternehmen bewusst. Eine Lösung kann aber nicht darin bestehen, dass die Industrie-Beschäftigten ihre Jobs verlieren und Einkommenseinbußen hinnehmen müssen. Statt plumper Angriffe auf tarifliche Standards brauchen wir kluge Vorschläge, wie Beschäftigung in diesen Zeiten auf Dauer gesichert werden kann. An solchen Zukunftsvereinbarungen arbeitet die IG Metall gerne mit.

Kampagne "Solidarität gewinnt!"

Die Corona-Pandemie stellt uns vor große Herausforderungen und bringt die Gefahr mit sich, dass die Erfolge der Vergangenheit in Frage gestellt werden. Denn die Arbeitgeber nutzen die Krise schon jetzt, um Mitbestimmung und tarifpolitische Errungenschaften anzugreifen. Dem antworten wir mit der betrieblichen Kampagne "Solidarität gewinnt!".

Corona - eine umfassende Krise

SymbolbildWir sind Viele. Wir sind Eins.

Die Corona-Pandemie stellt uns vor große Herausforderungen und fordert allen enorm viel ab.

Durch gemeinsames Handeln und das Einhalten von schützenden Maßnahmen haben wir den Zusammenbruch des Gesundheitssystems verhindert. Auch sozial haben wir die Lage stabilisiert, indem wir Folgendes durchgesetzt haben:

  • Tarifliche Aufzahlung auf Kurzarbeitergeld
  • Gesetzliche Kurzarbeitergeld-Aufstockung
  • Verlängerung der Bezugsdauer des Arbeitslosengelds I

Jetzt kommt es darauf an, zu einer neuen Normalität zu kommen und die wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Shut Downs zu begrenzen!

Doch Corona bringt das große Risiko mit sich, dass die Erfolge der Vergangenheit in Frage stehen. Denn:

  • Die Corona-Krise hat den größten Wirtschaftseinbruch seit dem 2. Weltkrieg verursacht.
  • Es drohen Insolvenzen und Betriebsverlagerungen. Das kann zu Massenarbeitslosigkeit, dem Zusammenstreichen von Ausbildungsplätzen und einer "verlorenen Generation" wie in Südeuropa führen.
  • Die Arbeitgeber nutzen die Krise schon jetzt, um Mitbestimmung und tarifpolitische Errungenschaften anzugreifen:
    • Androhung von Massenentlassungen und Betriebsschließungen
    • Streichung von Sonderzahlungen

Es besteht die Gefahr, dass die Beschäftigten die Kosten der Corona-Krise bezahlen müssen. Dagegen setzen wir uns zur Wehr!

Inhalte, für die wir einstehen wollen:

  • Ohne Gesundheit ist alles nichts! Wirksamer Infektionsschutz durch gute Arbeitsorganisation und strukturelle Maßnahmen. Infektionsschutz muss wirksam sein und darf nicht zu einer Verdichtung von Arbeit führen.
  • Sicherung der Beschäftigung hat oberste Priorität! Wir werden mit aller Kraft gegen Personalabbau, insbesondere Kündigungen, kämpfen.
  • Absicherung der Einkommen! Die Corona-Krise verursacht ernste betriebswirtschaftliche Herausforderungen, an deren Lösung wir mitarbeiten. Wir wehren uns aber gegen Tarifflucht, einseitige Absenkung tariflicher Standards und Beschneidung von Mitbestimmung und Gewerkschaftsrechten.
  • Konjunkturprogramm für Beschäftigung und Klimaschutz! Wir brauchen einen kräftigen Nachfrageimpuls, um Beschäftigung zu sichern und den notwendigen Strukturwandel in Richtung ökologische Nachhaltigkeit anzuschieben.

Dies erreichen wir nur durch Druck!

Das heißt: Wir müssen in den Betrieben wieder stärker präsent werden! Wir müssen wieder mehr Menschen für die IG Metall begeistern!

Deswegen starten wir eine betriebliche Kampagne: "Solidarität gewinnt!". Metallerinnen und Metaller aus Betrieben aller Branchen in Baden-Württemberg machen mit.

Um die Angriffe auf die Arbeitsplätze und unsere Tarif-Standards erfolgreich abwehren zu können, brauchen wir jeden Einzelnen von Euch!

Über die Planungen und den Fortschritt der Kampagne werden wir Euch auf dem Laufenden halten.

Gemeinsam erreicht: Steuererleichterungen für Kurzarbeiter

Millionen Beschäftigte sind in Kurzarbeit und brauchen Unterstützung. Die Bundesregierung hat nun Steuererleichterungen für Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld beschlossen. Dafür hatte sich besonders ein baden-württembergischer Metaller mit Nachdruck eingesetzt.

Es ist ein Tropfen auf den heißen Stein: Per Gesetz bekommen Beschäftigte, die in der sogenannten "Kurzarbeit Null" sind, 60 Prozent ihres Nettoeinkommens (mit Kindern 67 Prozent) als Kurzarbeitergeld.

Die IG Metall Baden-Württemberg hat seit vielen Jahren mit etlichen Arbeitgeberverbänden in ihren Branchen deutlich bessere tarifliche Zuschussregelungen bei Kurzarbeit vereinbart. Das bedeutet: Zum Kurzarbeitergeld der Bundesagentur für Arbeit gibt es dank Tarifvertrag eine Aufstockung durch den Arbeitgeber.

SymbolbildGemeinsam erreicht: Steuererleichterungen für Kurzarbeiter

Teilweise unterscheiden sich die Berechnungen zwischen Brutto-und Nettoaufstockungen, in all diesen Branchen erreichen Beschäftigte in "Kurzarbeit Null" aber mindestens 80 Prozent ihres normalen monatlichen Netto, teilweise sogar deutlich mehr.

KuG-Regelungen in den Branchen in der IG Metall Baden-Württemberg.

Soweit so gut. Wäre da bisher nicht das leidliche Steuerthema gewesen: Denn die Aufstockung musste bislang voll versteuert werden.

Ein Minus für Kurzarbeiterinnen und Kurzarbeiter und für verantwortungsvolle Arbeitgeber - und eine Benachteiligung zum Beispiel gegenüber steuerfreien Bonuszahlungen. Kurzum: Ungerecht.

Das rief den Daimler-Gesamtbetriebsratsvorsitzenden Michael Brecht auf den Plan: Die Aufstockung des gesetzlichen Kurzarbeitergelds haben wir uns hart erkämpft. Wir sorgen damit dafür, dass die Beschäftigten nicht in ein finanzielles Loch fallen.

Er ärgerte sich, dass für seine Beschäftigten, seine Metallerinnen und Metaller, bei diesem Zuschuss die Steuerabzüge vorgenommen wurden. Das war mir persönlich ein Dorn im Auge.

Und Brecht wurde aktiv: Deshalb haben wir an die Regierung appelliert, die Zuschüsse von der Einkommensteuer zu befreien.

Es sieht so aus, dass seine Bitte in Berlin gehört wird. Die Bundesregierung hat Steuererleichterungen für Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld beschlossen. Die Bundesregierung hat den Entwurf für ein "Corona-Steuerhilfegesetz" beschlossen.

Damit stellt sie Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld und zum Saison-Kurzarbeitergeld steuerfrei - bis zu einer Höhe von 80 Prozent des Unterschiedsbetrages zwischen dem Soll-Entgelt und dem Ist-Entgelt.

Wenn Bundestag und Bundesrat dem Gesetz noch zustimmen, bedeutet das für viele Beschäftigte in Kurzarbeit bares Geld (bei Bruttoentgeltzielen).

In anderen Fällen entlastet die Neuregelung Arbeitgeber, die eine Aufzahlung aufs Kurzarbeitergeld zahlen (bei Nettoentgeltzielen).

Die Steuerbefreiung gilt rückwirkend ab 1. März 2020 und ist bis 31. Dezember 2021 begrenzt.

Gesamtbetriebsratsvorsitzender Brecht freut sich: Damit tun wir direkt Gutes für die Beschäftigten und deren Geldbeutel. Am Ende fließt dieses Geld ja wieder in den Wirtschaftskreislauf und das tut allen gut.

Drei Fragen an Beate Schmitt

SymbolbildBeate Schmitt

Beate Schmitt ist freigestellte Betriebsrätin beim Maschinenbauer Heidelberger Druckmaschinen in Wiesloch.

Wie sie die derzeitige Situation empfindet und was das für ihre Arbeit als Betriebsrätin bedeutet, haben wir sie diese Woche gefragt.

Eines ist für Beate - unabhängig von Corona - klar: Gewerkschaftsarbeit lebt von und mit den Menschen!

Wie hat sich Deine Arbeit als Betriebsrätin bei HDM im Zuge der Corona-Pandemie verändert?

Eigentlich gar nicht so stark, denn an der Mitbestimmung hat sich auch durch Corona nichts geändert.

Den Kontakt zu den Kolleginnen und Kollegen, den Betriebsratskollegen und Vertrauensleuten sowie den Vorgesetzen pflege ich schon immer persönlich, telefonisch und per E-Mail.

Neu hinzugekommen sind Telefon- und Videokonferenzen. Weggefallen ist das persönliche Gespräch.

Und das ist aus meiner Sicht durch keine technische Lösung zu ersetzen, denn durch den direkten und persönlichen Kontakt gelingen Austausch und Überzeugung immer besser.

Was war die größte Herausforderung? Worauf sollten Deine BR-Kollegen in anderen Betrieben in dieser Situation achten?

Die größte Herausforderung besteht darin, dass unsere Kolleginnen und Kollegen mit Heidelberg eine Zukunft haben.

Gut 80 Prozent der Belegschaft sind in Kurzarbeit, der überwiegende Rest im Home-Office und ein geringer Teil im Notdienst.

Die Anliegen der Beschäftigten müssen weiterhin bearbeitet werden. Wir sind als Betriebsrat mit den Vertrauensleuten und der IG Metall im ständigen Austausch. Dadurch haben wir eine Akzeptanz und weiterhin das Vertrauen unserer Kolleginnen und Kollegen.

Es zeigt sich also, dass gerade in der aktuellen Situation bestehende Gewerkschaftsstrukturen noch wichtiger sind, um die vor uns liegenden Hindernisse zu bewältigen.

Hast Du etwas aus der Krise gelernt, das Du auch künftig bei Deiner Arbeit beibehalten willst?

Telefon- und Videokonferenzen sind als Medien zum Verteilen von Informationen und Abhalten von kurzfristigen Treffen gut geeignet.

Sie sind allerdings kein Ersatz für das persönliche Miteinander, um Gewerkschaftsarbeit zu diskutieren, zu planen und vor allem öffentlich zu zeigen.

Denn Gewerkschaftsarbeit lebt von und mit den Menschen.

Versammlungen im Betrieb

Versammlungen im Betrieb - für Information, Beteiligung und - wenn nötig - Widerstand

Versammlungen im Betrieb sind seit Wochen aufgrund der Kontaktbeschränkung fast nicht möglich. Doch eine Reihe von Betrieben zeigt sich kreativ. So haben viele Betriebe bereits Ideen entwickelt, wie Zusammenkünfte unter Corona-Regeln laufen könnten. Diese wollen wir Euch heute vorstellen.

Es liegt was in der Luft. Nicht nur das Corona-Virus, sondern auch Einschnitte für die Beschäftigten.

Die Drohgebärden häufen sich: Arbeitgeber wollen tarifliche Standards angreifen, Personal abbauen, restrukturieren oder verlagern.

Die IG Metall und ihre Betriebsräte haben dafür Antworten. Besonders wichtig ist es dabei, die Beschäftigten mitzunehmen. Die Kommunikation mit den Kolleginnen und Kollegen geschieht derzeit über Papier sowie virtuelle Kommunikation über das Internet oder soziale Medien.

SymbolbildInformation, Beteiligung, Widerstand

Es gilt jedoch nun auch wieder vermehrt in Präsenz zu kommunizieren - also von Angesicht zu Angesicht beziehungsweise von "Mundschutzmaske zu Mundschutzmaske".

Themen gibt es viele: Beispielweise ob der Arbeitsschutz im Betrieb funktioniert, wie sich die Krise auf den Betrieb auswirkt (oder auch nicht), welche Verbesserungsvorschläge die Kolleginnen und Kollegen haben, aber auch wenn der Arbeitgeber beispielsweise Tarifstandards verlassen will.

Die praktischen Möglichkeiten sind derzeit dafür eingeschränkter. Es gibt dennoch Möglichkeiten, wenn Abstandsregeln eingehalten und Mundschutz getragen werden.

Eine Reihe von Betrieben hat bereits Ideen entwickelt, wie Versammlungen (Zusammenkünfte) unter Corona-Regeln laufen könnten.

Wichtig hierbei ist: Abstandsregeln auf dem Boden und über Bestuhlung markieren.

SymbolbildAbstandsregeln

Beispiel 1: "Schneeballsystem" über den Vertrauenskörper

Ein Betrieb steckt in der Krise, hat die Beschäftigten bislang über das Schwarze Brett, E-Mails und Abteilungsrundgänge informiert.

Es gab auch eine Kurzumfrage zur Situation.

Für die Diskussion der weiteren Schritte und die Frage der "Aktionsfähigkeit" wird nun eine Zusammenkunft der 30 Vertrauensleute geplant.

Diese sollen dann wiederum in ihren Arbeitsbereichen informieren und diskutieren. Als Unterstützung erhalten sie ein Faktenblatt.

Beispiel 2: "Speeddating"

Der Betriebsrat lädt über mehrere Tage immer Gruppen von Beschäftigten (Abteilungen, Teilabteilungen) etc. zu kurzen Zusammenkünften ein (Formal: Betriebsratssprechstunde).

Beispiel 3: "Blended" (gemischt)

Der Betriebsrat lädt eine zugelassene Zahl (z.B. Multiplikatoren, VK, ...) zu einer Zusammenkunft ein und bietet parallel die Teilnahme über eine Videokonferenz allen Beschäftigten an (Formal: Betriebs- oder Abteilungsversammlung).

Juristische Bewertung der IG Metall Baden-Württemberg für Ansammlungen von Beschäftigten in den Betrieben

Geregelt sind die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona Pandemie in der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung - CoronaVO) in der Fassung vom 09. Mai 2020 in Kraft ab dem 11. Mai 2020.

Die CoronaVO erstreckt sich auch auf Ansammlungen innerhalb von Betrieben.

Insbesondere regelt § 3 Absatz 2 CoronaVO die Maßnahmen außerhalb des öffentlichen Raums. Räumlichkeiten innerhalb eines Betriebs sind außerhalb des öffentlichen Raums.

Nach § 3 Absatz 3 CoronaVO sind die Ansammlungen insbesondere vom Verbot ausgenommen, wenn sie der Aufrechterhaltung des Arbeits- und Dienstbetriebs einschließlich der innerbetrieblichen und dienstlichen Ausbildung dienen. Dazu gehört das Zusammenarbeiten in einem Werk oder Büro, Betriebsratssitzungen und andere betriebliche Zusammenkünfte, wenn sie zur Aufrechterhaltung des Betriebs erforderlich sind.

Im Zweifel sollte man hier bezogen auf den Arbeitsschutz auf Nummer sichergehen, d.h. es sollte stets ein Mundschutz getragen und der Mindestabstand von 1,5 m beziehungsweise die im Betrieb vereinbarten Gesundheitsregeln eingehalten werden.

Corona-Prävention im Betrieb - das Wichtigste jetzt in mehreren Sprachen

SymbolbildFlugblatt Gesundheitsschutz (ZIP-Datei) in verschiedenen Sparachen

Die Corona-Krise hat in den Betrieben zu massiven Veränderungen geführt und damit unmittelbare Auswirkungen auf den Arbeitsalltag der Beschäftigten.

Jetzt geht es darum, mit diesen Veränderungen umzugehen und sie umzusetzen. Dafür ist eine umfassende und seriöse Information der Beschäftigten grundlegend.

Um Euch bei dieser Aufgabe zu unterstützen, haben wir die wichtigsten Informationen zur Corona-Prävention in 13 Sprachen (ZIP-Datei) übersetzen lassen.

Darüber hinaus stellen wir Euch ein Plakat mit grundlegenden Informationen zu Abstands- und Hygienemaßnahmen der DGUV zum Download zur Verfügung.

Nummer 11

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Beschäftigte können sich auf ihre IG Metall verlassen

Roman Zitzelsberger, IG Metall-Bezirksleiter, zur aktuellen Lage

Bezirksleiter Roman Zitzelsberger ist zurzeit in Betrieben in Baden-Württemberg unterwegs.

Warum Kinderbetreuung ein großes Thema ist, wie die IG Metall dafür sorgt, dass Arbeits- und Gesundheitsschutzstandards eingehalten werden und warum die Arbeitgeber besser die Finger weglassen von der Ausbildungsvergütung, erklärt er im Video.

SymbolbildIG Metall-Bezirksleiter Roman Zitzelsberger

IG Metall kritisiert 10-Punkte-Programm der Handelskammer

Das 10-Punkte-Programm des Deutschen Industrie- und Handelskammertags ist zwar gut gemeint, aber geht in die völlig falsche Richtung. Statt neue Wege zu gehen, sucht die Kammer Schlupflöcher um Ausbildungsvergütung, -verträge und -zeit anzugreifen.

Die IG Metall Baden-Württemberg begrüßt die Initiative des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK), die Ausbildung in der Corona-Pandemie zu sichern. Es muss alles getan werden, um die Ausbildung von Fachkräften sicherzustellen.

Auch für die IG Metall hat es während der Corona-Krise höchste Priorität, Ausbildung zu gewährleisten und kreative, schnelle und pragmatische Lösungen zu finden.

Allerdings zeigt das 10-Punkte-Programm des DIHK in eine falsche Richtung. Statt neue Wege zu gehen, sucht der DIHK Schlupflöcher für Ausbildungsverträge, Ausbildungszeit und Ausbildungsvergütung.

Bereits im ersten Punkt schlägt die Kammer vor, Teilzeit-Ausbildungsverträge zu vereinbaren oder Teile der Ausbildung an einen Verbundbetrieb oder überbetriebliche Einrichtungen zu übertragen.

Diesen Vorschlag hält die IG Metall Baden-Württemberg für gefährlich: Das könnte dazu führen, dass Ausbildungsverträge, Ausbildungsinhalte und auch Ausbildungszeiten willkürlich verändert werden. Bei verkürzter Arbeitszeit erhalten Auszubildende nur die Hälfte der Ausbildungsvergütung bei gleichbleibenden Ausgaben und längerer Ausbildungszeit. Auszubildende sollen Lerninhalte vermittelt bekommen und nicht als Ersatz für ausgefallenes Personal eingesetzt werden. Die IG Metall-Jugend fürchtet eine neue Art der Schmalspurausbildung, sagt Christian Herbon, Bezirksjugendsekretär der IG Metall Baden-Württemberg.

Die IG Metall begrüßt den Vorschlag digitale Medien verstärkt zu nutzen, um Ausbildungsinhalte zu vermitteln.

Die Gewerkschaftsjugend fordert seit mehreren Jahren einen Ausbau der Digitalisierung in der Ausbildung und im dualen Studium. Bislang sind es aber die Arbeitgeber, die Investitionen in Digitalisierung, Industrie 4.0 und in die Transformation blockieren.

Herbon: Digitale, moderne und kostenfreie Lehr- und Lernmittel sind ein Schlüssel zu einer zukunftsfähigen Ausbildung.

Kein Angriff auf das Berufsbildungsgesetz in Sachen Kurzarbeit

Einen weitreichenden Einschnitt plant der DIHK beim Thema Kurzarbeit.

Der DIHK will Kurzarbeitergeld für Auszubildende und setzt sich dafür ein, dass der Paragraf 19 Berufsbildungsgesetz (BBiG) aufgehoben wird. Darin wird die Fortzahlung der Ausbildungsvergütung für sechs Wochen garantiert.

Die Kammer argumentiert, dass eine Vergütungsfortzahlung von sechs Wochen Ausbildungsplätze in Gefahr bringen könnte.

Ausbildungsplätze müssen gesichert werden. Aber die Vergütungen zu kürzen, ist der falsche Ansatz. Die Gefahr, dass eine solche Änderung dauerhafte Änderungen mit sich ziehen könnte und die noch größere Gefahr, dass Auszubildende ihre Ausgaben nicht mehr stemmen können, gilt es zu verhindern.

Es darf keinen Angriff auf Schutzrechte geben, nur weil es die Situation vereinfachen könnte. Dagegen werden wir uns massiv wehren, betont Herbon. Wenn Ausbildungsbetriebe in die Situation geraten, dass Ausbildungsvergütungen nicht mehr gezahlt werden können, dann halten wir den Vorschlag der Kammer, einen Zuschuss des Bundes oder Landes zu erhalten, für den richtigen. Aber durch diesen Zuschuss muss nicht der Paragraf 19 im BBiG geändert werden.

Ein weiterer kritischer Punkt: die Prüfungstermine.

Der DIHK schlägt vor, weitere Abschlussprüfungen zu verschieben, bei einem Teil ist das bereits erfolgt. Das kann aber dazu führen, dass Ausbildungsverträge enden, die Prüfungen aber noch nicht abgelegt sind.

Dadurch könnte die Zahl von Auslernern ohne Abschluss rasant in die Höhe schnellen. Wir benötigen klare gesetzliche Regelungen wie beispielsweise eine Erweiterung des Paragraf 21 BBiG, wonach Ausbildungsverhältnisse in solchen Ausnahmesituationen bis zum Stattfinden der Abschlussprüfungen verlängert werden, so Herbon.

Die IG Metall-Jugend in Baden-Württemberg hält eine Sicherung der Ausbildungsplätze für ein wichtiges Element zur Eingrenzung der Auswirkungen der Corona-Pandemie.

Sie erwartet ein Bekenntnis der Arbeitgeber zur dualen Ausbildung und fordert diese auf, keine Kurzschluss-Entscheidungen zu fällen, die langfristig den Fachkräftemangel weiter vorantreiben könnten.

Rückblick auf den 1. Mai

Singen mit Roman Zitzelsberger am Tag der Arbeit

Den 1. Mai haben wir in diesem Jahr anders gefeiert als sonst.

Mit dem DGB-Live-Stream aber auch mit einem gemeinsamen Arbeiterlieder-Singen mit Roman Zitzelsberger.

Für alle, die nicht dabei waren, haben wir einen kleinen Zusammenschnitt (MP4-Video) erstellt mit dem Best-off.

Denn: Solidarisch ist man nicht alleine!

SymbolbildSingen mit Roman Zitzelsberger (MP4-Video)

Drei Fragen an Matthäus Kucher

SymbolbildMatthäus Kucher

Matthäus Kucher ist Facharbeiter bei der Firma Hensoldt Sensors in Ulm.

Der gelernte Elektroniker für Geräte und Systeme engagiert sich als JAV-Vorsitzender für circa 130 Auszubildende und dual Studierende am Standort.

Die Corona-Pandemie hat nicht nur die Arbeit insgesamt verändert, sondern auch die Themen der Menschen in Ausbildung.

Wir haben den 22-Jährigen nach den größten Veränderungen und Herausforderungen gefragt.

Wie hat sich Deine Arbeit als Jugendvertreter bei Hensoldt im Zuge der Corona-Pandemie verändert?

Es sind einige neue Themen bei uns angekommen, zum Beispiel haben wir eine neue Betriebsvereinbarung für unsere Auszubildenden abgeschlossen.

Diese ist notwendig geworden, da die Arbeit in zwei Abteilungen aufgrund der Corona-Pandemie auf verschiedene Schichten aufgeteilt werden musste. Bis jetzt hatten wir dazu keine Regelung für unsere Azubis und mussten entsprechende Anpassungen vornehmen.

Leider sind aber viele Aufgaben auch weggefallen.

Dazu zählen der Azubistammtisch, Lehrjahresgespräche, JA-Versammlungen und so weiter.

Ich hoffe, wir können bald wieder mehr persönlichen Kontakt zu unseren Azubis haben, darauf freue ich mich schon.

Was war die größte Herausforderung? Worauf sollten Deine JAV-Kollegen in anderen Betrieben in dieser Situation achten?

Da wir ein sehr kleines JAV-Büro haben, war es nicht einfach, einen Raum zu finden, in dem sich alle sieben JAVies mit ausreichendem Abstand treffen können.

Generell ist es sehr schwierig geworden, "präsent" zu sein und abzuschätzen, wann man seine Aufgaben wiederaufnehmen kann und soll.

Deshalb haben wir uns Aufgaben gesucht, die auch in Corona-Zeiten machbar sind.

Momentan verhandeln wir über eine neue Betriebsvereinbarung zum Thema Arbeitszeit und über Schutzausrüstung für Azubis und dual Studierende.

Hast Du etwas aus der Krise gelernt, das Du auch künftig bei Deiner Arbeit beibehalten willst?

Durch Corona ist mir viel bewusster geworden, wie schnell sich alles ändern kann.

Für mich selbst habe ich in dieser Zeit herausgefunden, dass es oft besser ist, mit den Veränderungen mitzugehen anstatt zu versuchen, krampfhaft an Altem festzuhalten.

Natürlich sollte man dabei immer auch überprüfen, ob es "das Beste für Alle" ist - also, ob die Veränderungen zu den Forderungen der IG Metall-Jugend Baden-Württemberg für bessere Arbeitsbedingungen für Azubis und dual Studierende passen.

Nummer 10

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Die Zukunft ermöglichen

In einem Gastbeitrag für die Wochenzeitung Freitag fordert IG Metall-Bezirksleiter Roman Zitzelsberger ein Konjunkturpaket für klimagerechte Industrieproduktion und sozial-kulturelle Infrastrukturen.

Dabei sei der Staat in dieser Krise stärker gefordert als je zuvor. Er muss schnell und beherzt eingreifen, um Leiden zu mildern und Zukunft zu ermöglichen.

Zum Gastbeitrag in der Wochenzeitung Freitag.

SymbolbildBeitrag von Roman Zitzelsberger

Drei Fragen an Edith Stiefel

Beim Wäschehersteller Conzelmann in Albstadt stehen die Nähmaschinen nicht still. Dem Corona-Virus sei Dank.

Denn weil in Albstadt die Beschäftigten sowohl Stoffe herstellen, zuschneiden und auch verarbeiten also nähen können, läuft die Produktion für Schutzmasken auf Hochtouren.

Wie die Textilarbeiterinnen die Corona-Zeiten bewältigen, erklärt Edith Stiefel, Betriebsratsvorsitzende bei Conzelmann.

SymbolbildBetriebsratsvorsitzende Edith Stiefel

Wie läuft Eure Produktion während der Corona-Maßnahmen und worauf sollten Kollegen in anderen Betrieben Deiner Meinung nach achten?

Wir haben eine Färberei, Ausrüstung, Strickerei, Zuschnitt, Näherei, Verpackung und Versand. In manchen Abteilungen gibt es - obwohl wir so tolle Produkte anbieten - nicht genug Arbeit, und die Kollegen haben Kurzarbeit.

Vor allem der Verkauf von Unterwäsche war sehr schwach. Es war ja auch alles zu. Seit gut zehn Tagen sind wenigstens unsere Fabrikverkäufe wieder auf.

Zum Glück gibt es die Mundschutzmasken. Da ist die Nachfrage sehr stark, und wir nähen derzeit fast nichts anderes als Mund- und Nasenmasken. Jeder der nähen kann, näht.

Wir sind in zwei Schichten aufgeteilt, das ist neu. Die einen kommen von 05:00 Uhr bis 13:00 Uhr und die Spätschicht bleibt dann bis 22:00 Uhr. Und wir haben auch schon einige Samstagsschichten eingelegt.

Die Nachfrage nach Masken ist so groß, wir kommen einfach nicht nach. Aber wir halten zusammen.

Der Zusammenhalt und die Stimmung sind super. Ganz klar, es geht um unsere Arbeitsplätze. Die Beschäftigten sind hochmotiviert.

Zum einen können sie zeigen, dass ein vollstufiger Textilbetrieb, also ein Betrieb, der alles kann und schnell auf Veränderungen reagiert, auch in Deutschland Sinn macht.

Im Moment zählt Zuverlässigkeit und Lieferzeit. Es geht nicht immer nur um billig, billig.

Zum anderen ist das Nähen von rund 9.000 Schutzmasken pro Tag - darunter auch die für die IG Metall - für uns alle hier im Betrieb eine ungemein sinnstiftende Tätigkeit.

Was ist Deine größte Herausforderung?

Die größte Herausforderung ist der Gesundheitsschutz. Dank des Schichtsystems können wir den nötigen Sicherheitsabstand einhalten. Wir alle tragen Masken beim Nähen.

Ich selbst sitze auch an der Nähmaschine. Auch das ist wichtig, dass ich als Betriebsratsvorsitzende jetzt auch an der Nähmaschine sitze und mit anpacke.

Das dritte wichtige Thema ist, sich Zeit zum Zuhören zu nehmen. Viele sind - auch wenn es bei uns jetzt mal rund läuft - bedrückt.

Angehörige sind in Kurzarbeit, Freunde oder Verwandte vielleicht erkrankt. Viele leiden unter der Einsamkeit. Andere jonglieren wegen der Kinderbetreuung.

Wir alle lernen aber: Wir können Abstand halten und doch füreinander da sein. Tröstende Worte helfen.

Hast Du etwas aus der Krise gelernt, dass Du auch künftig in Deinem Arbeitsalltag beibehalten willst?

Wir müssen unbedingt das gute Betriebsklima bewahren.

Vor der Corona-Krise war unsere Situation sehr bedrückend. Wir sind seit langem in der Insolvenz.

Jetzt sagen alle: Gott sei Dank haben wir noch Textilbetriebe vor Ort.

Hoffentlich schlägt sich das auch künftig in den Verkaufszahlen nieder. Dafür brauchen wir auch nach der Corona-Krise viel Solidarität.

Gut zu wissen

Schutzmasken, Wäsche sowie hochwertige Funktionswäsche gibt es auch online unter conta-shop.de.

Sing mit uns am 1. Mai

Die Corona-Pandemie stellt alles auf den Kopf. Auch den 1. Mai können wir nicht wie gewohnt auf Plätzen, Demos und Kundgebungen feiern.

Stattdessen feiern wir gemeinsam solidarisch zu Hause - virtuell in einem Live-Stream und via Zoom auf ein Lied mit dem Bezirksleiter Roman Zitzelsberger.

1.Mai-Aktivitäten: Live dabei!

Der DGB wird einen regionalen und auch einen bundesweiten Stream starten, Live und in Farbe direkt ins Wohnzimmer, auf die Leinwand, dem PC, dem Tablet oder dem Smartphone.

Ab 10:00 Uhr findet ihr den Beitrag des DGB Baden-Württemberg auf dessen Webseite, Facebook oder YouTube.

Ab 11:00 Uhr geht es mit der bundesweiten Sendung weiter beim DGB Deutschland mit Live-Acts von Künstlerinnen und Künstlern, mit Talks und Interviews und mit Solidaritätsbotschaften aus ganz Deutschland.

SymbolbildLivestream zum Tag der Arbeit

Sing mit uns!

Arbeiterlieder gehören zum 1. Mai wie Trillerpfeifen auf eine Demo. Das darf auch dieses Jahr nicht fehlen.

Deswegen singen wir ab 13:00 Uhr zusammen mit Roman Zitzelsberger, Bezirksleiter der IG Metall Baden-Württemberg.

Ihr könnt über Zoom und Facebook live dabei sein!

Hol' Dir ein Getränk und sei dabei, wenn wir singen.

Die Liedtexte kannst Du Dir hier als PDF-Datei direkt herunterladen.

Die Gedanken sind frei
Die Arbeiter von Wien
Dem Morgenrot entgegen
Bella ciao

Mach mit!

Die IG Metall Jugend ist auch aktiv. Sie macht eine Mitmach-Aktion. Mach auch Du mit!

Drucke dir ein Plakat aus, häng' es gut sichtbar in Dein Fenster und lad' ein Bild davon auf Instagram/Facebook hoch. Verlink' uns und wir teilen dein Bild.

1. Mai-Nelke

In diesem Jahr gibt es eine 1. Mai-Nelke zum Selbstausdrucken und Ausschneiden (PDF-Datei).

Zugangsdaten

Mitsingen ab 13:00 Uhr bei Zoom oder bei Facebook.

Sei dabei! Denn: Solidarisch ist man nicht alleine!

Datenschutz in Corona-Zeiten

Was müssen Betriebsräte beim Thema Mobiles Arbeiten regeln?

Corona pusht die Nutzung mobiler Arbeitsformen: Betriebe rüsten in der Digitalisierung auf und die Firmenkulturen ändert sich - virtuelle Zusammenarbeit wird normaler.

SymbolbildDatenschutz in Corona-Zeiten

Das betrifft sowohl Büroberufe als auch die Produktion beispielsweise beim Thema Fernwartung. Techniker müssen bei vielen Maschinen nicht mehr zwingend vor Ort sein, um Wartungsarbeiten auszuführen oder aber als fachliche Experten für Kolleginnen und Kollegen vor Ort zu unterstützen.

Auch die Nutzung von Online-Lernen (E-Learning) und mobiler Arbeit auf Dienstreisen betrifft viele und steigt.

Kurzum: Die Nutzung mobiler Endgeräte nimmt zu. Und damit stellen sich auch viele Fragen rund um den Datenschutz.

Die Nutzung von mobiler Arbeit sollte in jedem Fall mit einer Betriebsvereinbarung geregelt werden. In diese Betriebsvereinbarung gehören dann auch die Themen Datensicherheit, Datenschutz und Haftungsfragen.

Die Verantwortlichkeiten der folgenden Themen müssen also in der Vereinbarung geklärt werden:

  • Wie steht es um die private Nutzung dienstlicher Geräte?
  • Gegebenenfalls vorhandene IT-Sicherheitsrichtlinien kommen auch beim mobilen Arbeiten zum Tragen.
  • Für die Einhaltung von Datenschutz und Datensicherheit durch die Hard- und Software bei mobiler Arbeit ist der Arbeitgeber verantwortlich.
  • Regelungen zum Passwortschutz
  • Sicherer Fernzugriff auf das Firmennetz über einen sicheren Remote-Zugang, z. B. kryptografisch abgesicherte Virtual Private Networks (VPN)
  • Regelmäßige Datensicherung
  • Zeitnahe Verlustmeldung, wenn Geräte verloren gehen/ geklaut werden
  • Schulung der Beschäftigten

Genauso wichtig wie diese Themen in der Betriebsvereinbarung zu verankern ist es, das Thema Datenschutz in den Köpfen der Beschäftigten zu verankern: Die Beschäftigten müssen deutlich darauf hingewiesen werden, welche Regelungen gelten - damit sie nicht unwissentlich selber die Datensicherheit gefährden oder Datenschutzregelungen nicht einhalten. Das kann in Form von Qualifizierung und am besten zusätzlich mit Merkblättern passieren, die der Arbeitgeber verteilt.

Mögliche Probleme für Beschäftigte (Haftungsfragen) - die man klären kann

Computerviren oder Hacker gelangen über das Home-Office ins Unternehmensnetzwerk und richten Schaden an. Oder wichtige Datensätze gehen verloren und es entsteht ein Schaden für das Unternehmen oder ... oder ... oder ... . Was passiert dann?

Die betriebliche Nutzung von Geräten, die der Arbeitgeber zur Verfügung gestellt hat, schränkt Haftungsfragen ein (sogenannte Haftungspriviligierung) - nur der absichtlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden führt grundsätzlich zur vollen Haftung und damit Schadensersatzforderungen.

Aber auch normale Fahrlässigkeit kann eine Haftung begründen. Konkrete Vorgaben können Ansatzpunkte für Haftung im Detail regeln.

Das Beispiel Viren im System zeigt worum es geht: Darf der dienstliche Rechner (mobiles Endgerät) privat genutzt werden?

Falls das ausdrücklich nicht erlaubt ist, kann eine private Nutzung, durch die beispielsweise Viren in das Unternehmensnetzwerk kommen, dazu führen, dass Arbeitnehmer voll haftbar sind - also für den entstandenen Schaden aufkommen müssen.

Definition grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz

Fahrlässigkeit

Das ist grundsätzlich die Nichtbeachtung der normalerweise erforderlich Sorgfalt.

Leichte Fahrlässigkeit

Wenn ein Arbeitnehmer leicht fahrlässig ein Schaden verursacht (z. B. versehentliches Umstoßen des Laptops beim Griff zu einem Ordner, während und im Bezug zur Arbeit) besteht keine Haftung für den Schaden.

Normale Fahrlässigkeit

Bei normaler Fahrlässigkeit besteht die Haftung anteilig. Wie hoch die jeweilige Verteilung des Schadens aussieht, ist vom Einzelfall abhängig. Normale Fahrlässigkeit liegt grundsätzlich vor, wenn dieser Schaden normalerweise nicht passiert wäre und leicht verhindert hätte werden können, ohne dass leichte Fahrlässigkeit vorliegt.

Grobe Fahrlässigkeit

Handelt ein Arbeitnehmer grob fahrlässig, dann haftet er in der Regel in voller Höhe. Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer diejenige Sorgfalt außer Acht lässt, die jedem hätte einleuchten müssen. Der Arbeitnehmer ignoriert eindeutige Verhaltensregeln. Aber auch bei grober Fahrlässigkeit sind Haftungserleichterungen denkbar, z.B. krasses Missverhältnis zwischen Schadenshöhe und Verdienst.

Beispiel: Der Arbeitnehmer öffnet, obwohl es ihm ausdrücklich untersagt war und er sich schriftlich hierzu verpflichtet hatte, den Anhang einer E-Mail mit unbekanntem Absender. Trotz des vorinstallierten Virenprogramms gehen sämtliche Daten verloren.

Vorsatz

Führt ein Arbeitnehmer absichtlich oder wissentlich und willentlich einen Schaden herbei, handelt er vorsätzlich und haftet in voller Höhe.

Beispiel: Der Arbeitnehmer ist aufgrund eines Anrufes des Arbeitgebers wütend und schmeißt deshalb den PC aus dem Fenster.

Datenschutz und Datensicherheit

Der Arbeitgeber hat als datenschutzrechtlicher Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO auch im Home-Office weiterhin für die Einhaltung der einschlägigen Regelungen Sorge zu tragen.

Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass auch im Home-Office der geltende Datenschutz eingehalten wird.

Schließlich ist ein Datenmissbrauch oder eine unbefugte Einsichtnahme der Daten durch Dritte leichter möglich, wenn die Arbeit außerhalb der Betriebsstätte verrichtet wird.

Ein Beispiel zeigt worum es geht: Sensible Daten sind auf einem dienstlichen Rechner zugänglich.

Kann der Arbeitgeber verlangen, dass es abschließbare Räume oder/und Schränke gibt?

Falls der Rechner gesichert werden muss, muss der Arbeitgeber einen abschließbaren Schrank zur Verfügung stellen.

Falls abschließbare Räume zwingend erforderlich sind, könnte das ein Kriterium sein, warum mobile Arbeit nicht gestattet werden kann.

Regelungen im Manteltarifvertrag M+E

§ 16 Beschränkung der Haftung und Ausschussregelung

§ 16.1 Die Beschäftigten haften nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit für den Schaden, den sie bei der Arbeitsleistung verursacht haben.

§ 16.2 Bei grober Fahrlässigkeit des Beschäftigten ist zur Vermeidung einer unbilligen Belastung für ihn mit Rücksicht auf seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ein angemessener innerer Schadensausgleich vorzunehmen.

§ 16.3 Für fehlerhafte Arbeit gilt folgende Sonderregelung:

§ 16.3.1 Ist fehlerhafte Arbeit ohne Verschulden des Beschäftigten entstanden, so darf sie keine Verdienstminderung zur Folge haben.

§ 16.3.2 Werden fehlerhafte Arbeiten an den zur Verfügung gestellten Daten, im Material oder an den Arbeitsmitteln während der Bearbeitung vom Beschäftigten erkannt, sind sie unverzüglich zu melden. Sind ganz oder zum Teil fertig gestellte Arbeiten oder bereits abgeschlossene Arbeitsergebnisse nicht mehr zu verwenden, dann sind alle ausgeführten Arbeiten zu bezahlen. Wird der Fehler während eines Arbeitsganges erkannt, wird die bis dahin aufgewendete Arbeitszeit mit dem Durchschnittsverdienst bezahlt.

§ 16.3.3 Bei fehlerhaften Arbeitsergebnissen, die durch grobe Fahrlässigkeit entstanden sind, werden die vom verursachten Beschäftigten ausgeführten Arbeitsgänge bis zur Dauer von 8 Stunden nicht vergütet, oder es ist vom Beschäftigten Nacharbeit bis zur Dauer von 8 Stunden ohne Vergütung auszuführen, wenn die ursprünglich vorgesehenen Arbeitsergebnisse durch zusätzliche Nacharbeit hergestellt oder wieder verwendungsfähig gemacht werden können.

§ 16.3.4 Ergeben sich über die Frage, ob die Arbeitsfehler grob fahrlässig verschuldet sind, Meinungsverschiedenheiten, so kann der betroffene Beschäftigte beim Arbeitgeber oder beim Betriebsrat Einspruch erheben. Über den Einspruch entscheidet eine paritätische Kommission, der je 2 sachkundige Vertreter des Arbeitgebers und des Betriebsrates angehören.

Weitere Informationen

Mehr Infos gibt's im Faltblatt des Bundesdatenschutzbeauftragten: "Telearbeit und Mobiles Arbeiten: Ein Datenschutz-Wegweiser"

Nummer 09

PDF-Datei

Drei Fragen an ... Ergun Lümali

Ergun Lümali ist Betriebsratsvorsitzender am Mercedes-Benz-Standort Sindelfingen, stellvertretender Gesamtbetriebsratsvorsitzender und Mitglied des Aufsichtsrats der Daimler AG und der Mercedes-Benz AG. Seit seiner Ausbildung zum Konstruktionsmechaniker vor 41 Jahren ist er Mitglied der IG Metall.

Als Betriebsratsvorsitzender bei Daimler Sindelfingen musst Du aufgrund der Corona-Pandemie viele neue Aufgaben bewältigen. Was war die größte Herausforderung?

Das Corona-Virus hat unsere Welt ganz schön auf den Kopf gestellt. Nicht nur im Privaten, auch in den Betrieben haben wir weitreichende und einschneidende Veränderungen vereinbaren müssen.

Wir bewegen uns permanent in einem Spannungsfeld zwischen dem Schutz der Gesundheit unserer Beschäftigten und dem Wiederaufnehmen des Betriebs.

Wir sind es ja gewohnt viele Themen zu jonglieren, aber gerade das Thema Infektionsschutz war äußerst herausfordernd und wir haben alle massiv dazu gelernt.

SymbolbildErgun Lümali (www.daimler.igm.de)

Ihr bereitet gerade den Wiederanlauf vor. Worauf sollten Deine Kollegen in anderen Betrieben in dieser Situation achten?

Ganz klar, Gesundheitsschutz ist das A und O.

Unser Anspruch bei Daimler ist, dass sich unsere Beschäftigten im Betrieb sicherer als im öffentlichen Bereich fühlen. Und dafür müssen wir die Voraussetzungen schaffen. Und das muss sehr frühzeitig beginnen.

Wir haben zum Beispiel im Rahmen von Gefährdungsbeurteilungen um die 100 Punkte identifiziert, für die wir Lösungswege erarbeitet haben, die zum Tragen kommen, wenn die Produktion wieder anläuft.

Das betrifft beispielsweise den Weg zur Arbeit und auf dem Werksgelände, Pausen- und Umkleideräume, Kantinen, Umgang mit Stempeln und vieles mehr.

Hast Du etwas aus der Krise gelernt, das Du auch künftig in Deinem Arbeitsalltag und -umfeld beibehalten willst?

Für uns Gewerkschafter ist Solidarität ein hoher Wert.

Wir fühlen und handeln nicht nur solidarisch, sondern wir kämpfen notfalls auch dafür, dass fühlbare und praktische Solidarität nicht ihre Bedeutung verliert. Das haben wir auch in der aktuellen Krise bewiesen.

Dieses Verständnis von Solidarität, gepaart mit Empathie und Entscheidungswillen sowohl in den BR-Gremien als auch auf Unternehmensseite, hat sich in den letzten Wochen bezahlt gemacht.

Deshalb erwarten wir, dass die Unternehmen nicht nur in Krisenzeiten solidarisches Handeln als selbstverständlich erachten.

Jetzt Qualifizierungen planen!

Wir dürfen niemanden zurücklassen! Nur wenn der Wandel sicher, gerecht und selbstbestimmt gestaltet wird, entstehen persönliche, soziale und wirtschaftliche Innovationen gleichermaßen.

Die Ergebnisse aus dem Transformationsatlas 2019 in Baden-Württemberg zeigen Handlungsbedarf: In fast 100 Prozent der Betriebe in Baden-Württemberg sehen Betriebsräte einen signifikanten Anstieg des Qualifizierungsbedarfs durch die Transformation.

Doch nur in knapp 50 Prozent der Betriebe werden Qualifizierungsbedarfe systematisch erhoben.

Für alle die in Kurzarbeit sind: Die Zeit lässt sich nutzen, um sich und die Beschäftigten zu qualifizieren!

Wir geben Tipps, wie die Qualifizierung gut geplant werden kann.

Jetzt Qualifizierungen planen! (PDF-Datei).

Leitfaden zum Qualifizierungschancengesetz

Unsere Industriegesellschaft ist einem grundlegenden digitalen und ökologischen Wandel unterworfen. Die uns vertrauten industriellen Produkte und Prozesse werden sich radikal verändern.

Auch wenn wir noch nicht jedes Detail vorhersehen können, so müssen wir uns heute schon mit den Auswirkungen in den Betrieben befassen.

Mit dem jetzt vorliegenden Qualifizierungschancengesetz können wir ein weiteres Werkzeug für die betriebliche Mitbestimmung nutzen, um als Betriebsrat proaktiv und präventiv für mehr Arbeitsplatzsicherheit zu sorgen.

Das Qualifizierungschancengesetz nimmt Arbeitgeber in die Verantwortung, um Beschäftigte in einer sich rasant verändernden Arbeitswelt für die Herausforderungen der Zukunft zu schulen und zu qualifizieren.

Broschüre: Den Wandel gestalten. (PDF-Datei).

1. Mai-Feiern dieses Jahr virtuell

In Zeiten von Corona heißt Solidarität: Mit Anstand Abstand halten.

Deswegen wird es zum ersten Mal seit 1949 dieses Jahr keine Demos und Kundgebungen auf Straßen und Plätzen zum Tag der Arbeit am 1. Mai geben.

Und trotzdem stehen wir am Tag der Arbeit 2020 zusammen - digital, in den sozialen Netzwerken, mit einer Live-Sendung am 1. Mai.

Am 1. Mai 2020 um 10:00 Uhr:
Regionaler Stream des DGB Baden-Württemberg mit Kurzinterviews, Videogrüßen und Videoaktionen.

SymbolbildWeitere Informationen zum Tag der Arbeit

Ab 11:00 Uhr:
Live-Stream des DGB Bund auf der Webseite des DGB, auf Facebook und YouTube. Mit Live-Acts von Künstlerinnen und Künstlern, mit Talks und Interviews und mit Solidaritätsbotschaften aus ganz Deutschland.

Denn: Solidarisch ist man nicht alleine!

Alle Infos unter www.dgb.de/erstermai

Zoom und die Datenschutzfrage

Die Corona-Krise hat sie notwendig gemacht: Videokonferenzsoftware.

Eine der aktuell beliebtesten, Zoom, kommt weltweit millionenfach zum Einsatz.

Gleichzeitig erscheinen immer wieder Meldungen zu Sicherheits- und Datenschutzproblemen dieser Videokonferenzsoftware.

Wir bringen Dich auf den aktuellen Stand und geben Hinweise zur Konfiguration und Bedienung des Software-Tools.

Zoom und die Datenschutzfrage (PDF-Datei)

Nummer 08

PDF-Datei

Lockerungen und Einschränkungen

Diese Themen sind jetzt für aktive Metallerinnen und Metaller wichtig

Von kommender Woche an treten erste Lockerungen der Corona-Einschränkungen in Kraft, der Arbeitsalltag vieler Beschäftigter wird aber noch wochenlang nicht in normalen Bahnen verlaufen.

Lösungen zur Kinderbetreuung, Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und Aufzahlungen zum Kurzarbeitergeld bleiben deshalb die Top-Themen der IG Metall.

Darauf weist Bezirksleiter Roman Zitzelsberger in seinem aktuellen Video hin.

Symbolbild IG Metall-Bezirksleiter Roman Zitzelsberger im Interview auf YouTube

Kein Arbeitsantritt wegen Kinderbetreuung - was tun?

Am kommenden Montag enden offiziell in Baden-Württemberg die Osterferien.

Doch der Schulbetrieb wird nicht wie geplant wiederaufgenommen, sondern voraussichtlich erst Anfang Mai. Und dann auch nur schrittweise. Das teilte gestern das baden-württembergische Kultusministerium mit.

SymbolbildKein Arbeitsantritt wegen Kinderbetreuung - was tun?

Diese Entscheidung stellt arbeitende Eltern vor große Herausforderungen, da die Betreuung ihrer Kinder nicht gesichert ist.

Doch es gibt Abhilfe.

Denn: Wenn eine Schule oder Kita von den Behörden geschlossen wird, um die Verbreitung von Krankheiten und Infektionen zu verhindern, greift das Infektionsschutzgesetz.

Dieses sieht eine Entschädigungsleistung vor, wenn ein Elternteil aufgrund der Betreuung des Nachwuchses die Arbeit nicht antreten kann.

Hier liefern wir Euch Antworten auf die drängendsten Fragen

Für wen gilt die Regelung?

Die Regelung gilt für Eltern von Kindern unter 12 Jahren. Ist das Kind wegen einer Behinderung betreuungsbedürftig, entfällt die Altersgrenze.

Die Regelung gilt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie für Selbstständige.

Wie hoch ist die Entschädigung?

Der Entschädigungsanspruch beträgt 67 Prozent des entstandenen Verdienstausfalls, allerdings höchstens 2.016 Euro pro vollem Monat.

Für welchen Zeitraum wird die Entschädigung gezahlt?

Die Entschädigung wird maximal für sechs Wochen gezahlt.

Wer beantragt die Entschädigungsleistung?

Der Arbeitgeber beantragt die Entschädigungsleistung beim örtlich zuständigen Gesundheitsamt, das für die Entschädigungsanträge zuständig ist. Allerdings sind bislang noch keine Antragsformulare verfügbar.

Dennoch können interessierte Eltern schon jetzt eine Auszeit mit ihrem Vorgesetzten vereinbaren.

Betroffene Eltern sind verpflichtet bei der Antragstellung mitzuwirken.

Wer zahlt den Entschädigungsanspruch aus?

Der Arbeitgeber zahlt den Entschädigungsanspruch aus und erhält diesen auf Antrag von der zuständigen Behörde erstattet.

Was passiert bei Kurzarbeit?

Ein Anspruch auf Entschädigung entsteht nicht, da der Gesetzgeber davon ausgeht, dass während Kurzarbeit die Eltern selbst ihre Kinder betreuen können.

Was muss ich dem Arbeitgeber darlegen?

Hierzu gehört beispielsweise die Darlegung, dass kein Anspruch auf eine sogenannte Notbetreuung besteht und anderweitige Betreuungspersonen (z.B. Freunde, Verwandte) nicht zur Verfügung stehen.

Informationen zu einem ggf. bestehenden Anspruch auf Kurzerbeitergeld oder zum Stand von Überstundenkonten sind dem antragstellenden Arbeitgeber selbst bekannt.

Haben andere Möglichkeiten der Arbeit fernzubleiben (wie z.B. Überstunden) Vorrang?

Ja, soweit ein Beschäftigter bereits nach anderen gesetzlichen, tariflichen, betrieblichen oder individualrechtlichen Grundlagen unter Fortzahlung des Entgelts fernbleiben kann, sind diese vorrangig zu nutzen.

Darunter fallen beispielsweise der Abbau von Zeitguthaben oder die Nutzung einer vorhandenen und zumutbaren Möglichkeit des Home Office, d.h. des ortsflexiblen Arbeitens.

Urlaub ist hingegen nicht vorrangig zu nehmen.

Wo finde ich weitere Informationen?

DGB: Corona: Was ist mit meinem Lohn, wenn ich meine Kinder betreuen muss?

Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg: Fragen und Antworten für Unternehmen und Beschäftigte

Home-Office: Tipps für betriebliche Vereinbarungen

Vor und nach Corona: Immer mehr Beschäftige können sich vorstellen, einige Tage in der Woche zu Hause zu arbeiten. Das hat viele Vorteile: ungestört Konzepte schreiben, Anfahrtszeiten sparen, volle Konzentration in gewohnter Atmosphäre und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Home-Office bedeutet jedoch nicht, dass gesetzliche Regeln zum Schutz der Beschäftigten außer Kraft gesetzt sind - gemeinsame Regeln für die Arbeit von zuhause, die Betriebsräte mit den Arbeitgebern verhandeln, sind notwendig.

Wir sagen Euch, worauf Ihr achten müsst.

Beschäftigte haben bereits lange vor der Corona-Krise deutlich gemacht, dass sie sich mehr Handlungsspielräume bei der Gestaltung von Arbeitszeiten wünschen. Das hat die Befragung der IG Metall im Jahr 2017 gezeigt.

In Baden-Württemberg fänden es 43 Prozent der Befragten generell gut, wenn zeitweise an einem selbstgewählten Arbeitsort gearbeitet werden dürfte. Nur 9 Prozent lehnen das explizit ab.

Dieser Wunsch der Beschäftigten nach mehr Flexibilität wurde in der Tarifrunde 2018 umgesetzt.

Bis dahin gab es viele verschiedene betriebliche Regelungen und Vereinbarungen. Aber es gab keine einheitlichen flächentarifvertraglichen Standards für Mobiles Arbeiten, unter denen Betriebe Betriebsvereinbarung abschließen können.

Die Idee der Tarifrunde 2018 lautete: Es geht nicht um Arbeitsverdichtung und ständige Erreichbarkeit. Mobiles Arbeiten soll als Instrument genutzt werden, um die Vereinbarkeit von Arbeit und Freizeit zu verbessern.

Insbesondere war es der IG Metall wichtig, Rahmenregelungen zu schaffen für die wichtigen Themen bei Mobiler Arbeit: Arbeitszeiterfassung, das Recht auf Nichterreichbarkeit sowie die Freiwilligkeit zu Mobiler Arbeit für Beschäftigte.

SymbolbildTarifvertrag Mobiles Arbeiten

Der Tarifvertrag

Der Tarifvertrag definiert zum einen, was Mobiles Arbeiten ist: Mobiles Arbeiten umfasst alle arbeitsvertraglichen Tätigkeiten, die zeitweise (flexibel) oder regelmäßig (an fest vereinbarten Tagen) außerhalb der Betriebsstätten durchgeführt werden.

Der Tarifvertrag grenzt aber zum anderen auch ab.

Nicht zur Mobilen Arbeit gehören beispielsweise:
- Bereitschaftsdienst,
- Rufbereitschaft,
- Telearbeit,
- Vertriebs-, Service- und Montagetätigkeiten oder vergleichbare Tätigkeiten.

Der Tarifvertrag definiert die Grundsätze und Inhalte zu Mobiler Arbeit, die in einer Betriebsvereinbarung enthalten sein müssen oder enthalten sein sollten.

Der Tarifvertrag folgt einer sogenannten Wenn-Dann-Logik. Das heißt konkret: Wenn in einem Unternehmen Mobiles Arbeiten in einer Betriebsvereinbarung geregelt wird, dann muss diese Vereinbarung den Vorgaben des Tarifvertrags folgen.

Übrigens: Mobile Arbeit ist nicht zwingend an mobile Endgeräte wie Laptops, Smartphones oder Tablets gebunden.

Dies bedeutet, dass auch das Studieren von Akten und Unterlagen, das sich Einarbeiten in Themen anhand von Büchern, das Ausarbeiten von Konzepten und Ideen mittels Block und Bleistift zu Mobiler Arbeit geeignet sind.

Hier findet ihr den Tarifvertrag: TV Mobiles Arbeiten

Weitere wichtige Aspekte

(1)

Regeln für die Beschäftigten (Betriebsvereinbarungen), um Handlungssicherheit für alle Beteiligten zu geben und Schutz zu haben, wo dies nötig ist.

(2)

Spielregeln für die Zusammenarbeit in den Teams/ Abteilungen

(3)

Unterstützung für "Einsteigerinnen und Einsteiger ins Home-Office" (beispielsweise Techniksupport/ Zeitmanagement)

(4)

Digitale Kommunikation der Betriebsräte mit den Beschäftigten "in der Ferne"

Bei der IG Metall Deutschland findet Ihr weitere Infos zu diesen vier Aspekten.

 

Home-Office in Corona Zeiten

Zur Eindämmung der Infektionsgefahr haben sich in der Coronakrise die Vorzeichen geändert. Jetzt geht es nicht mehr nur um das individuell gewählte Arbeiten im Home-Office, sondern auch um kollektiv notwendige Maßnahmen zur Minimierung von Ansteckungsrisiken im Betrieb.

Dies setzt aber weder die gesetzlichen Regeln des Arbeitsschutzes noch der Mitbestimmung außer Kraft. Auch wenn in der aktuellen Situation viele Arbeitsplätze zu Hause eher provisorisch eingerichtet werden und nicht den gesetzlichen Vorgaben eines fest eingerichteten Telearbeitsplatzes entsprechen, sollten doch einige Grundsätze beachtet werden.

Betriebsräte und Vertrauensleute sollen darauf hinweisen.

Der Abstand zum Bildschirm sollte 50-70 cm betragen.

Der Kopf soll leicht gesenkt sein.

Das Licht soll von der Seite einfallen und eine separate Tastatur und Maus eine ergonomische Arbeitshaltung ermöglichen.

Tisch und Stuhl statt Sofa oder Hängematte, um Rückenproblemen vorzubeugen, sowie regelmäßige Bewegungspausen einlegen.

Einhaltung der tarifvertraglich vereinbarten Arbeitszeit und der durch das Arbeitszeitgesetz geregelten Höchstdauer von täglich zehn Stunden.

Die AOK Rheinland/Hamburg bietet ein Video zum Thema Laptop-Arbeitsplatz richtig einrichten.

 

Regelungsthemen für eine Betriebsvereinbarung

Die IG Metall hat eine Mustervereinbarung entworfen für alle, die noch keine Regelungen haben oder sie anpassen müssen. Zentrale Themen in einer Vereinbarung sind:

- (Technische) Ausstattung durch den Arbeitgeber (keine Nutzung privater Geräte)

- Zugang zu Mobiler Arbeit (formloser Antrag) und Konfliktregelung

- Arbeitszeitregelungen (einschl. Erfassung Arbeitszeit/ Regelung Mehrarbeit)

- Abstimmung Erreichbarkeit (kein Arbeiten ohne Ende)

- Umgang mit Präsenztreffen und Schulungen

- Unterstützung Beschäftigte in Mobiler Arbeit (Techniksupport etc.)

- Datenschutz

- Personen- und Sachschäden

- Kommunikation Betriebsrat und Home-Office-Beschäftigte (Nutzung bzw. Anschaffung von entsprechender Software)

Eine Mustervereinbarung Home-Office gibt es hier: Mobiles Arbeiten - Corona

 

Spielregeln für die Zusammenarbeit

Die Führung von mobilen Teams und die Zusammenarbeit in diesen Teams ist aber nicht durch Vereinbarungen abschließend regelbar. Hier kommt es auf gute gemeinsame Absprachen für die Kommunikation an. Dazu gehört unter anderem:

- klare Arbeitsprozesse sowie Arbeitspakete definieren und gegenseitige Erwartungen klären,

- Beschäftigte sollten sicherstellen, dass sie in den vereinbarten Zeiträumen telefonisch oder digital erreichbar sind,

- Regeln zum Umgang mit externen Kunden/ Kundinnen müssen klar und allen bekannt sein,

- Beschäftigte sollten einen schnellen und übersichtlichen Zugriff auf die relevanten Informationen haben, die sie für die Arbeit im Home-Office benötigen (z.B. zu IT-Fragen, Ansprechpersonen, Arbeitszeiterfassung),

- regelmäßige, zeitlich begrenzte virtuelle Besprechungen helfen, die Kommunikation im Team aufrecht zu erhalten und Prozesse gut zu steuern,

- Beschäftigte sollten mit Kolleginnen, Kollegen und Vorgesetzten, aber gegebenenfalls auch der eigenen Familie, Arbeits- und Pausenzeiten, Erreichbarkeit und Erwartungen regeln,

- gemeinsam klären, ob es Zeit für Team-Qualifizierung (E-Learning) gibt.

Digitale Kommunikation der Betriebsräte mit den Beschäftigten aus der Ferne

Wenn Beschäftigte ins Home-Office "verschwinden" oder in Kurzarbeit sind, kann für die Aktiven der IG Metall die Kommunikation mit den Mitgliedern abbrechen.

Gerade in der aktuellen Situation ist es deshalb wichtig, dass der Betriebsrat auch digital zu erreichen ist.

Den Beschäftigten stellen sich beispielsweise die Fragen: Stimmt das Entgelt in Kurzarbeit? Ärger mit dem Chef wegen der Erreichbarkeit? Muss ich mir Sorgen um meinen Arbeitsplatz machen? Kann ich die Zeit der Kurzarbeit auch für Qualifizierung nutzen?

Mittlerweile gibt es neben der klassischen E-Mail auch noch weitere Lösungen, um für Menschen im Home-Office digitale Sprechstunden oder einen digitalen Kummerkasten einzurichten.

Die IG Metall-Bildungsstätten bieten dazu zahlreiche Webinare an.

Noch mehr Tipps

(1)

Weiterführende Hinweise für Beschäftigte und Betriebsparteien finden sich im Extranet der IG Metall und ganz aktuell bei INQA: Arbeiten in der Corona-Krise.

(2)

Das Bildungszentrum Lohr - Bad Orb bietet ein Webinar Mobile Arbeit im Homeoffice in Zeiten von Corona an.

(3)

Auch die Betriebsrat-Akademie Küste bietet am 27.04.2020 von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr ein Webinar zum Thema Home-Office in Zeiten von Corona an.

Glossar

"Home-Office" ist eine umgangssprachliche Beschreibung - die in der jetzigen Situation sehr passend die Lage beschreibt. Korrekt spricht man von zwei Varianten der Arbeitsorganisation jenseits der Betriebsstätte: (alternierende) Telearbeit und Mobile Arbeit (vgl. TV Mobiles Arbeiten).

Telearbeit umfasst grob gesagt einen (vom Arbeitgeber finanzierten und geprüften) voll eingerichteten Arbeitsplatz in der Wohnung (s. Arbeitsstättenverordnung 2016), der ganz oder zeitweise (alternierend) genutzt wird.

Mobile Arbeit regelt lediglich die Betätigung an selbstgewählten Orten außerhalb der Arbeitsstätte (in der Regel mit mobilen Endgeräten).

Sind Deine Daten noch aktuell?

Du bist umgezogen oder hast eine neue Telefonnummer und Du möchtest Deine Daten ändern oder bearbeiten?

Das kannst Du ganz einfach selbst im SelfService auf www.igmetall.de/mitglieder erledigen.

Damit wir Dich und Deine Kolleginnen und Kollegen erreichen können, ist eine gute Datenlage enorm wichtig. Du brauchst dafür nur deine Mitgliedsnummer. Schau' doch direkt mal rein.

Damit auch Deine Kolleginnen und Kollegen Ihre Daten aktuell halten können, gibt es ein Plakat fürs Schwarze Brett mit den Angeboten des SelfService.

PDF-Datei: Online-Service der IG Metall

Webinar-Tipp zum Thema Gesundheit und Corona

Wenn die Lockerung der Corona-Maßnahmen weitergeht, sollten Betriebsräte vorbereitet sein.

Das IG Metall-Bildungszentrum Sprockhövel bietet ein Webinar zum Thema "Hygiene, Reinigung und Gefährdungsbeurteilung - Sicher arbeiten in Zeiten von Corona" an.

Datum:
23. April 2020

Zeitpunkt:
14:00 Uhr bis 15:30 Uhr

Einwahldaten:
Computer: https://zoom.us/j/425189788
Telefon: +49 (695) 050 2596 (zum Zuhören)

Das Webinar ist offen für alle.

Inhaltliche Ansprechperson sind Heinz Fritsche und Rosi Schneider vom Bildungszentrum Sprockhövel.

Nummer 07

PDF-Datei

Wie Vertrauensleute und Betriebsräte trotz Corona gute Öffentlichkeitsarbeit machen

Betriebsratsarbeit mal anders. Nicht Face-to-Face im Büro, sondern in einer digitalen Mitgliederversammlung - jede und jeder am Handy oder vor dem Laptop. Die Corona-Pandemie hat den positiven Effekt, dass neue, digitale Kommunikationsformate ausprobiert werden. Ein paar Beispiele stellen wir Euch heute vor.

Habt auch Ihr kreative Kommunikationsformate ausprobiert? Dann schickt sie uns bitte an: Newsletter-BaWue@igmetall.de

Beispiel: Audi Neckarsulm

SymbolbildAudi Neckarsulm

Zu Hause bleiben ist gerade bei schönem Wetter schwierig. Dennoch ist es die vermutlich wirksamste Maßnahme, um das Corona-Virus aufzuhalten.

Das sieht auch die Vertrauenskörperleitung (VKL) von Audi Neckarsulm so. Um ihre Kolleginnen und Kollegen am Standort zu ermutigen, in ihrer Freizeit möglichst zu Hause zu bleiben, hat die VKL dieses Bild gepostet.

Auf diesen Post kamen innerhalb kurzer Zeit rund 300 überwiegend positive Rückmeldungen.

Beispiel: Pentair Südmo

Für Vertrauensfrau Jasmin Zinnbauer ist die regelmäßige Kommunikation mit den Beschäftigten eine Herzensangelegenheit: Wir brauchen gerade in Zeiten von Corona gute Öffentlichkeitsarbeit, weiß Jasmin. Gesagt, getan! In der Mittagspause wurde, mit dem nötigen Abstand, per E-Mail und WhatsApp eine Plakataktion koordiniert.

Die Botschaft war den Vertrauensleuten schnell klar: Weit entfernt und trotzdem eins.

Und dann haben wir noch nach etwas Lustigem gesucht, erklärt Jasmin. Und so kam dann der Spruch Wenn Dir das Leben Zitronen gibt, mach' Limonade draus, frag' aber auch gleich nach Salz und Tequila! mit aufs Plakat. Aus Bildern, dem humorvollen Spruch und der Kernbotschaft "Wir sind für Euch da" entwarfen die Aktiven bei Pentair Südmo in Riesbürg, einem Ventile-Hersteller für die Nahrungsmittelindustrie, Plakate für die Schwarzen Bretter.

Der Lohn der Mühe: Auch wenn bei Pentair Südmo für die rund 300 Beschäftigten derzeit unter erschwerten Bedingungen viel zu tun ist, nahmen sich Kolleginnen und Kollegen die Zeit für ein positives Feedback, darüber freuen sich alle Vertrauensleute.

SymbolbildPentair Südmo

Beispiel: Bosch Stuttgart-Feuerbach

SymbolbildBosch Stuttgart-Feuerbach

Wenn die Betriebe leer sind und die Kolleginnen und Kollegen nicht mehr so leicht greifbar, müssen neue Kommunikationswege ausprobiert werden, um in Kontakt zu bleiben. Das tut auch Bosch Stuttgart-Feuerbach.

Der Betriebsratsvorsitzende bei Bosch in Stuttgart-Feuerbach, Frank Sell, hat sich zur aktuellen Situation mit einer Videobotschaft an seine Kolleginnen und Kollegen gewandt. In dieser hat Frank die Regelungen zu Kurzarbeit am Standort Feuerbach erläutert.

Darüber hinaus versucht der Betriebsrat bei Bosch mit verschiedenen Kommunikationsangeboten den Kontakt zu ihren Vertrauensleuten und Mitgliedern zu halten.

So gab es bereits zwei Vertrauensleute-Vollversammlungen via Zoom.

Bei der ersten Versammlung haben um die 120 Kolleginnen und Kollegen teilgenommen, bei der zweiten sogar mehr als 130.

Und für diese Woche ist eine digitale Mitgliederversammlung bei Bosch geplant.

Best Practice-Beispiel: Hymer

Da viele Betriebe aufgrund der Corona-Pandemie von Kurzarbeit betroffen sind und die Kolleginnen und Kollegen dadurch einiges an Lohn einbüßen, setzt die IG Metall sich intensiv für eine Aufzahlung zum Kurzarbeitergeld ein.

Das ist in der Holz und Kunststoffverarbeitenden Industrie gelungen. In dieser Branche wurde eine Aufzahlung auf 60 Prozent des Bruttoeinkommens vereinbart.

Beim Wohnmobil- und Caravan-Hersteller Hymer in Bad Waldsee konnte sogar eine deutliche Verbesserung der Regelungen in der Holz und Kunststoffverarbeitenden Industrie erreicht werden.

SymbolbildWerkhalle bei Hymer

Und zwar hat dort der Betriebsrat eine Aufzahlung auf mindestens 86,5 Prozent bis zu 94 Prozent des ungekürzten Nettoarbeitsentgeltes ausgehandelt, abhängig vom Anteil an Kurzarbeit.

Darüber hinaus ist es gelungen, den Ausschluss von betriebsbedingten Kündigungen bis März 2021 zu vereinbaren.

Auszubildende sowie dual Studierende werden von Kurzarbeit ausgenommen und das Urlaubs- sowie Weihnachtsgeld werden trotz Kurzarbeit voll gezahlt.

Ein gutes Beispiel für die Sicherung von Beschäftigung in Krisenzeiten. Schick' uns positive Beispiele aus Deinem Betrieb!

E-Mail: Newsletter-BaWue@igmetall.de

Auch in der Krise Nichtmitglieder für die IG Metall gewinnen

Gemeinsam stark für sichere und gute Arbeit.

Gerade in der Krise ist es wichtig, Nichtmitglieder anzusprechen.

Wir bieten Dir und allen Aktiven in Deinem Betrieb Bild und Text zur Ansprache. Du kannst sie für ein Plakat, einen Aushang, Eure Webseite, Messenger-Dienste oder Eure Sozialen Medien nutzen.

SymbolbildBild als PNG-Datei

Der Text:

Viele Kolleginnen und Kollegen halten das Land am Laufen. Sie verdienen mehr als Danke und Beifall!

Als Gewerkschaft kämpfen wir gemeinsam für:
- Gute Löhne durch starke Tarifverträge
- Flächendeckende Aufstockung des Kurzarbeitergeldes
- Gesundheitsschutz für alle Beschäftigten

Das Bild:

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Textile Dienste: Systemrelevanz endlich anerkennen!

Textile Dienstleister erbringen einen unverzichtbaren Beitrag zur Bewältigung der Corona-Krise. Trotzdem sind sie bisher nicht als "systemrelevant" anerkannt. Das muss sich ändern!

Was leistet die Branche?

Die Textilen Dienstleister kümmern sich um die Arbeitskleidung aus Industrie und Handel, sowie aus dem Medizin- und Pflegebereich. Es wird Gesundheits- und Flachwäsche für Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Hotels gewaschen und aufgearbeitet.

Die Branche versorgt z.B. Büros, öffentliche Einrichtungen und Gaststätten mit Seife, Toilettenpapier, Handtuchrollen und Desinfektionsmittel.

Betriebe der Lebensmittelproduktion und Lebensmittelverarbeitung werden kontinuierlich mit hygienischer Arbeitskleidung und anderen Textilien beliefert.

Warum ist das systemrelevant?

Ohne hygienisch gewaschene Wäsche können Krankenhäuser keine Patienten behandeln, können Pflegeheime keine Menschen versorgen und können Ärzte und Apotheker keinen Dienst tun.

Größtmögliche Hygiene ist angesichts der rasanten Ausbreitung des Corona-Virus das Gebot der Stunde!

Die Textilen Dienste sorgen dafür, dass anderen systemrelevanten Branchen keimfreie Textilien zur Verfügung stehen und die Corona-Ausbreitung wirksam bekämpft wird.

Deshalb brauchen die Beschäftigten vor allem:

(1)

Wertschätzung und Anerkennung: Beschäftigte der Textilen Dienste leisten immer und besonders jetzt einen wichtigen Beitrag für ein gesundes und sicheres Zusammenleben. Das verdient Wertschätzung und Anerkennung - nicht nur in der Krise.

(2)

Gute Arbeitsbedingungen und tarifliche Standards: Seit Jahren wird der Preiskampf der Branche auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen: Löhne auf Mindestlohnniveau, gesetzlicher Mindesturlaub und überlange Arbeitszeiten sind die Folge. Unter den Flächentarifvertrag der IG Metall fallen etwa ein Drittel der Branchen-Beschäftigten. Die höheren Tariflöhne und die 38- bzw. 37-Stunden-Woche müssen für alle gelten.

Sauber bleiben mit Tarif.Sauber bleiben mit Tarif.

(3)

Keine unnötigen behördlichen Betriebsschließungen: Nur offene Wäschereien, die für andere systemrelevante Bereiche waschen, können ihren Beitrag zur Bekämpfung der Virusausbreitung leisten. Arbeits- und Betriebsverbote sind in der Branche daher sehr genau zu prüfen und wenn möglich zu vermeiden.

(4)

Desinfektionsmittel und Schutzkleidung: Um infektionsverdächtige Wäsche bearbeiten zu können, sind Atemschutzmasken, Schutzkleidung und Desinfektionsmittel für die Beschäftigten unverzichtbar. Sind diese Artikel knapp, muss es - wie in andere systemrelevanten Branchen auch - einen bevorzugten Zugang dazu geben.

(5)

Notbetreuung für Kinder: Durch Schließung von Schulen und Kitas entsteht ein Betreuungsproblem für viele Eltern. Wie andere systemrelevante Berufsgruppen brauchen auch Beschäftigte der Textilen Dienste einen verbindlichen Anspruch auf Notbetreuung.

Nummer 06

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Sicher arbeiten in Zeiten von Corona

Schick' uns positive Beispiele!

Viele Menschen arbeiten derzeit von zu Hause aus. Aber ein Montageband beispielsweise lässt sich nicht ins heimische Wohnzimmer verlagern.

Umso wichtiger ist es, dass in den Betrieben die Gesundheit der Beschäftigten an erster Stelle steht.

IG Metall-Bezirksleiter Roman ZitzelsbergerIG Metall-Bezirksleiter Roman Zitzelsberger im Interview auf YouTube

Dies ist insbesondere in der Phase des Wiederhochfahrens von Produktionen und Fabriken irgendwann in den nächsten Wochen von großer Bedeutung - darauf weist Roman Zitzelsberger in seinem aktuellen Video hin.

Wie sich Ansteckungsgefahren bei der Arbeit vermeiden lassen, dafür gibt es viele gute Ideen - vom Mundschutz, versetzten Pausenzeiten oder Plexiglasscheiben zwischen den Arbeitsplätzen.

Schick' uns dazu gerne positive Beispiele aus Deinem Betrieb!

E-Mail: Newsletter-BaWue@igmetall.de

Corona-Kinderzuschlag für Alleinerziehende und Familien jetzt beantragen!

Wenn Kurzarbeitergeld bezogen wird, stehen gerade Familien schnell vor finanziellen Herausforderungen.

Deswegen regelt das Bundesfamilienministerium von April bis September den Zugang zum Kinderzuschuss neu.

Der Kinderzuschlag (KiZ) in Höhe von maximal 185 Euro pro Monat und Kind soll Familien mit kleinem Einkommen unterstützen, zusätzlich zum Kindergeld.

Ob ein Einkommen klein ist beziehungsweise für die Familie ausreicht, hängt von vielen Faktoren ab.

Zum Beispiel: Wie viele Elternteile und Kinder leben in der Familie, wie alt sind die Kinder, wie hoch sind die Wohnkosten?

SymbolbildCorona-Kinderzuschlag jetzt beantragen!

Im Rahmen der Corona-Krise wird der Zugang zum Kinderzuschlag erleichtert.

So wird bei Anträgen auf Kinderzuschlag, die zwischen dem 1. April 2020 und dem 30. September 2020 gestellt werden, das Einkommen der Eltern nicht wie bisher anhand der letzten sechs Monate, sondern nur anhand des letzten Monats vor Antragstellung geprüft.

Für Anträge im April ist also das Einkommen aus März relevant, für Anträge im Mai das von April. So kann besser auf kurzfristige Einkommenseinbußen reagiert werden.

Außerdem müssen Eltern keine Angaben mehr zum Vermögen machen, wenn sie kein erhebliches Vermögen haben.

Der Notfall-KiZ kann online bei der Familienkasse beantragt werden.

Ob Du und Deine Familie anspruchsberechtigt seid, erfährst Du auf der Webseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Corona-Pandemie verursacht tiefe Rezession

Das deutsche Bruttoinlandsprodukt wird in diesem Jahr um vier Prozent schrumpfen.

Diese Prognose diskutierte Sebastian Dullien, Direktor des gewerkschaftsnahen Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung, heute mit den Geschäftsführern der IG Metall Baden-Württemberg.

Systemrelevant - Der Wirtschafts-Podcast zur Corona-KrisePodcast Systemrelevant

In einer Videokonferenz erklärte Dullien, dass die Corona-Pandemie die Wirtschaft weltweit in eine tiefe Rezession treibe.

Das deutsche Bruttoinlandsprodukt werde in diesem Jahr um vier Prozent schrumpfen.

Voraussetzung für seine Einschätzung: Die aktuellen Beschränkungen des öffentlichen Lebens werden ab Anfang Mai wieder gelockert - was Forscher derzeit für realistisch halten.

Dullien glaubt, dass dann die Wirtschaftsleistung 2021 wieder um 2,4 Prozent im Jahresmittel wachsen könnte.

Die Arbeitsämter rechnen bundesweit derzeit mit sechs bis acht Millionen Kurzarbeitern.

Schlecht, so Dullien, Aber die Menschen sind bislang nicht arbeitslos. Das ist gut so.

Er sei optimistisch, dass die umfangreichen Stabilisierungsmaßnahmen von Bund und Ländern den Schaden auf dem Arbeitsmarkt zumindest begrenzen können: Die Zahl der Arbeitslosen steigt nach seiner Prognose in diesem Jahr um durchschnittlich rund 150.000 und 2021 um weitere 100.000 Personen. Die Arbeitslosenquote nimmt moderat auf 5,3 und 5,5 Prozent im Jahresdurchschnitt zu.

Maßnahmen der Bunderegierung reichen noch nicht aus

Der Bundesregierung aber auch der Europäischen Zentralbank attestiert der Ökonom die richtigen Maßnahmen: Sie haben schnell das Richtige getan, um die ökonomischen Folgen dieser dramatischen Krise zu mildern.

Kurzfristigen Verbesserungsbedarf sehen Dullien und die IG Metall Baden-Württemberg an zwei Punkten:

(1)

Das Arbeitslosengeld I und vor allem das Kurzarbeitergeld sollten für alle aufgestockt werden, um Einkommensverluste zu begrenzen.

Möglich sei dies entweder durch tarifliche Regelungen wie sie in Baden-Württemberg seit langem existieren.

Oder: In besonders betroffenen Branchen, wie Gastronomie oder Einzelhandel, könnte über eine Erhöhung der Ersatzleistung aus Mitteln der Bundesagentur für Arbeit nachgedacht werden, möglicherweise auch nach Einkommen gestaffelt, so dass vor allem niedrige Einkommen aufgestockt werden.

(2)

Die Euro-Länder sollten gemeinsame Schuldverschreibungen ausgeben, um auch finanziell schlechter ausgestatteten Mitgliedsstaaten des Euroraums eine wirksame Antikrisenpolitik zu ermöglichen.

Weitere Maßnahmen und Verbesserungen sind nötig

Der Ökonom wies auf die Stabilisierung der Kaufkraft durch höheres Kurzarbeitergeld hin.

Verschiebe sich die Lockerung der Kontaktsperre etwa von Anfang Mai auf Anfang Juli, drohe ein mehr als doppelt so starker Einbruch des Bruttoinlandsprodukts wie jetzt vorhergesagt.

Es wird extrem wichtig sein, die Wirtschaft so schnell wie möglich wieder auf Touren zu bringen. Der private Konsum ist die zentrale Starthilfe für den Konjunkturmotor. Die Menschen sollten also Geld in der Tasche haben, wenn die Läden wieder öffnen, sagt Dullien.

Eine steigende Insolvenzgefahr sieht der Ökonom vor allem für kleinere Unternehmen. Die Bundesregierung müsse bei ihrer Soforthilfe für sie nachbessern.

Seiner Meinung nach haben die Schweizer ein gutes Modell entwickelt: Dort erhalten Unternehmen zinslose Kredite, die so hoch sind wie rund zehn Prozent ihrer Umsätze im vergangenen Jahr.

Der Kredit hat eine 100-prozentige staatliche Bürgschaft, eine lange Laufzeit und wird per vereinfachtem Verfahren schnell ausbezahlt.

Mehr Geld und Urlaub für Leihbeschäftigte

Tarifrunde Leiharbeit 2019/2020

Corona legt nicht alles lahm.

Trotz Kurzarbeit und Betriebsschließungen gibt es für die Beschäftigten in Leiharbeit seit gestern mehr Geld und mehr Urlaub.

Die Erhöhung verläuft in drei Stufen:
1,9 Prozent mehr Geld ab April 2020, weitere 3 Prozent ab April 2021 und 4,1 Prozent ab April 2022.

Zudem gibt es mehr Weihnachts- und Urlaubsgeld, einen Bonus für Gewerkschaftsmitglieder, mehr Urlaub sowie weitere Verbesserungen.

SymbolbildMehr Geld und Urlaub für Leihbeschäftigte

Die neuen Tarifverträge gelten für rund 98 Prozent der derzeit rund 750.000 Leihbeschäftigten. Der neue Entgelttarifvertrag hat eine Laufzeit von 36 Monaten und kann erstmals zum 31.12.2022 gekündigt werden.

Mehr Infos gibt es bei der IG Metall.

Sind Deine Daten aktuell?

Um Dich aber auch Deine Kolleginnen und Kollegen auf dem Laufenden halten zu können, brauchen wir Eure aktuellen Kontaktdaten.

Diese kannst Du für Dich im SelfService auf igmetall.de selbst bearbeiten. Schau' doch direkt mal rein.

Für die erstmalige Registrierung brauchst Du Deine Mitgliedsnummer.

Online-Service: www.igmetall.de/mitglieder

Aushang für das Schwarze Brett

Damit auch Deine Kolleginnen und Kollegen Ihre Daten aktuell halten können, gibt es ein Plakat fürs Schwarze Brett mit den Angeboten des SelfService.

PDF-Datei: Online-Service der IG Metall

Nummer 05

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Zitzelsberger im Video: Ihr könnt Euch auf uns verlassen!

Die Lage ist ernst: Viele Beschäftigte sind in Kurzarbeit; die, die noch arbeiten, haben Angst, sich anzustecken; Betriebsschließungen; die ersten Insolvenzen; Kitas und Schulen sind geschlossen und zu Hause gibt's Streit, wer auf die Kinder aufpasst und wer am Küchentisch seinen Laptop aufklappen darf - Alltag in Deutschland.

Die IG Metall hat all diese Herausforderungen im Blick, sagt Bezirksleiter Roman Zitzelsberger. Er und sein Team, die IG Metall Baden-Württemberg, informieren Beschäftigte, beantworten Fragen und reden immer wieder mit Arbeitgebern und Politikern, um die bestmöglichen Lösungen zu finden.

IG Metall-Bezirksleiter Roman ZitzelsbergerIG Metall-Bezirksleiter Roman Zitzelsberger im Interview auf YouTube

Denn eins gilt auch in der Krise, sagt Zitzelsberger: Wir meistern gemeinsam die Herausforderungen, darauf könnt Ihr Euch verlassen!

Finger weg von der Ausbildungsvergütung!

Auszubildende sind bisher in Deutschland vor Kurzarbeit "geschützt". Ihnen steht per Gesetz auch ohne Arbeit für bis zu sechs Wochen die volle Ausbildungsvergütung zu. Nun fordern einige Unternehmen die Aufhebung dieser Regelung.

Finger weg von der Ausbildungsvergütung!Finger weg von der Ausbildungsvergütung!

Paragraf 19 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) ist den Arbeitgebern schon lange ein Dorn im Auge. Er schützt Auszubildende in Deutschland sozusagen vor Kurzarbeit - ausbildende Betriebe müssen ihnen per Gesetz auch ohne Arbeit für bis zu sechs Wochen die volle Ausbildungsvergütung weiterzahlen.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) und der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) plant, gerade jetzt in der Krise, das BBiG zu ändern.

Gegenüber Medien fordern die Verbände, dass Gesetze zu kippen. Das würde bedeuten, dass Betriebe auch für Azubis vom ersten Tag an Kurzarbeitergeld beantragen könnten.

Die IG Metall Jugend Baden-Württemberg hält das für falsch: Es kann nicht sein, dass in Krisen den finanziell Schwächsten in den Betrieben noch zusätzlich die Vergütung gekürzt wird oder sie sogar auf die Straße gesetzt werden, sagt Christian Herbon, Bezirksjugendsekretär der IG Metall Baden-Württemberg.

Sowohl die Ausbildungsplätze als auch die Vergütungen müssen in Zeiten von Corona und Kurzarbeit zu 100 Prozent sicher sein und solche Eingriffe in die Berufsausbildung sind schlicht nicht akzeptabel!

Selbst wenn der Gesetzgeber für Betriebe die Möglichkeit schaffen sollte, auch für Auszubildende vom ersten Tag an Kurzarbeit zu beantragen - dann muss sichergestellt werden, dass die Arbeitgeber das gesetzliche Kurzarbeitergeld so aufstocken, dass die Auszubildenden keinen Tag weniger verdienen als ihre normale Ausbildungsvergütung.

Für Auszubildende würde ein Rückfall auf das gesetzliche Kurzarbeitergeld massive finanzielle Einschnitte mit sich bringen.

Ein Rechenbeispiel: Azubis im Kfz-Handwerk verdienen im ersten Ausbildungsjahr 869 Euro monatlich, beim gesetzlichen Kurzarbeitergeld sinkt die Netto-Vergütung maximal auf nicht einmal die Hälfte davon.

Herbon: Bereits heute reicht das Geld mancherorts kaum, um die Miete zu zahlen und seinen Lebensunterhalt zu bestreiten, nur mit Kurzarbeitergeld ist das schlicht unmöglich.

Zumal längst nicht alle Auszubildenden kostenfrei bei den Eltern wohnen könnten und oft weite Wege zu Berufsschule und Ausbildungsbetrieb anfallen.

Tarifliche Freistellungszeit aufgrund von Schul- und Kitaschließung jetzt beantragen!

Die wegen der Corona-Pandemie angeordneten Schul- und Kitaschließungen stellen viele berufstätige Eltern vor Betreuungsprobleme.

Im jüngsten Tarifabschluss der Metall- und Elektroindustrie wurde deshalb eine besondere Freistellungsmöglichkeit geschaffen, die bei Betreuungsengpässen im Zusammenhang mit behördlichen Schul- und Kitaschließungen in Zeiten von Corona weiterhelfen kann.

Wir beantworten Euch die wichtigsten Fragen:

Symbolbild: Spielende KinderTarifliche Freistellungszeit aufgrund von Schul- und Kitaschließung jetzt beantragen!

Die tarifliche Freistellungszeit gibt es schon seit dem Tarifabschluss 2018. Was ist neu?

Der Anspruch auf die Wahlmöglichkeit anstelle des Entgeltbausteins "T-ZUG" 8 zusätzliche bezahlte freie Tage zu bekommen, wurde in 2020 erweitert.

Unter Berücksichtigung der betrieblichen Möglichkeiten und in Gleichbehandlung mit den bisher Anspruchsberechtigten, soll weiteren Eltern eine Inanspruchnahme der 8 Tage zur Kinderbetreuung aufgrund der behördlichen Schließung von Kitas und Schulen ermöglicht werden. (SolidarTV, $sect; 4, Ziffer 1, Absatz 1-3)

Wer kann davon Gebrauch machen?

Bisher gilt die Wahlmöglichkeit für freie Tage statt Geld unter anderem für Beschäftigte mit Kindern bis zu 8 Jahren.

Die tarifliche Freistellungszeit gilt in 2020 nun darüber hinaus auch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres des Kindes, nicht nur bis zum 8. Lebensjahr.

Zur Lesart: Das 12. Lebensjahr beginnt mit dem 11. Geburtstag und ist mit dem Ende des Tages vor dem 12. Geburtstag vollendet.

Wie läuft die Beantragung ab?

Die tarifliche Freistellungszeit kann sehr zeitnah geltend gemacht werden. Es gilt grundsätzlich eine Ankündigungsfrist von zehn Tagen, ähnlich wie bei den bisherigen Regelungen zur Akutpflege.

Einvernehmlich kann diese aber abgekürzt werden, damit Eltern die akute Betreuungssituation jetzt meistern können.

Diese neue Beantragungslogik gilt auch für Beschäftigte, die bis zum Stichtag 31. Oktober 2019 keinen Antrag auf tarifliche Freistellungszeit gestellt haben, dies aber jetzt noch machen möchten.

Behalte ich meinen Anspruch, wenn ich meinen akuten Betreuungsengpass bereits anderweitig gelöst habe, bevor mein Antrag bewilligt wurde? Oder wenn es nach den Osterferien weitere behördliche Schließungen von Kitas und Schulen gibt?

Beschäftigte können ihren Anspruch weiterhin geltend machen.

Der Anspruch gilt, unter den beschriebenen Voraussetzungen, für das ganze Kalenderjahr 2020.

Darf der Arbeitgeber die beantragten Tage einseitig festlegen?

Nein. Es wurde lediglich der Anspruch auf Eltern mit Kindern bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgeweitet. Die Regelungen aus 2018 gelten unverändert weiter.

Grundsätzlich erfolgt die Inanspruchnahme in Form von ganzen freien Tagen, vergleichbar der Urlaubsnahme. Arbeitgeber und Beschäftigter können sich einvernehmlich aber auch auf abweichende Regeln verständigen.

Bei der zeitlichen Festlegung der Freistellung sind die Wünsche des Beschäftigten im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten zu berücksichtigen.

Sauber bleiben mit Tarif!

Auch Unternehmen der Textilen Dienste stocken Kurzarbeitergeld auf.

Textile Dienste: Sauber bleiben mit TarifTextile Dienste: Sauber bleiben mit Tarif

Von der Corona-Krise bleibt kaum ein Wirtschaftszweig verschont. Auch die sogenannten Textilen Dienste haben mit Umsatzeinbrüchen und Auftragsverlusten zu kämpfen - und in dieser Situation drohte der Arbeitgeberverband mit der Kündigung der Tarifvereinbarung vom 28. Februar 2020.

Damit wäre auch eine lange bestehende tarifliche Regelung zur Aufstockung des Kurzarbeitergelds weggefallen.

Die gute Nachricht: Die IG Metall hat die Tarifflucht der Arbeitgeber verhindert und Sicherheit für die Beschäftigten geschaffen! Sie bekommen also weiterhin bei Kurzarbeit eine Zuzahlung durch den Arbeitgeber, die mindestens 80 Prozent des bisherigen Nettolohns absichert.

Außerdem richten die Unternehmen Solidarfonds ein, aus denen Beschäftigte Sonderzahlungen erhalten können, etwa, wenn sie während der Krise unter Einsatz ihrer Gesundheit weiterarbeiten müssen oder besondere soziale Härten auftreten.

Einziger Wermutstropfen: Die Ende Februar vereinbarte Lohnerhöhung wird um 12 Monate verschoben.

Die Beschäftigten der Textilen Dienste reinigen unter anderem die Wäsche der Krankenhäuser, leisten also einen wichtigen Beitrag für ein funktionierendes Gesundheitssystem. Dafür haben sie den Respekt ihrer Arbeitgeber und eine anständige Bezahlung verdient!

In den tarifgebunden Betrieben der Branche arbeiten bundesweit rund 23.000 Menschen, im Bezirk gibt es Standorte in den Gebieten der Geschäftsstellen Reutlingen, Albstadt, Heilbronn, Karlsruhe, Heidenheim und Stuttgart. Zum Beispiel von CWS Boco/Initial, Mewa, Alsco, Bardusch und Ellis.

Die IG Metall Baden-Württemberg ruft die Arbeitgeber aller Branchen auf, ihren Beschäftigten Zuzahlungen auf das Kurzarbeitergeld zu gewähren. Die Arbeitgeber sollten mindestens den Arbeitnehmeranteil der Sozialversicherungsbeiträge, die sie nun bei Kurzarbeit einsparen, an die Beschäftigten zurückgeben.

In den hiesigen IG Metall-Branchen gelten lediglich im Elektrohandwerk und in der Textil- und Bekleidungsindustrie bisher keine Zuzahlungen, das versuchen wir derzeit zu vereinbaren!

Nummer 04

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Alle Beschäftigte in Kurzarbeit brauchen bessere Absicherung

Die IG Metall Baden-Württemberg hält bessere Absicherungen für alle Beschäftigten in Kurzarbeit für dringend erforderlich.

Die von der Bundesregierung aktuell beschlossene Verordnung zum Kurzarbeitergeld (KuG) weist in die richtige Richtung, nimmt die Unternehmer aber noch zu wenig in die Pflicht.

Demnach bekommen Unternehmen mit Kurzarbeit die Sozialbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden komplett erstattet, müssen aber nicht einmal den Arbeitnehmerbeitrag an die Beschäftigten weitergeben.

SymbolbildBeschäftigte in Kurzarbeit brauchen bessere Absicherung

Per Gesetz bekommen Beschäftigte, die gar nicht mehr arbeiten können - also in der sogenannten "Kurzarbeit Null" sind - 60 Prozent ihres Nettoeinkommens (mit Kindern 67 Prozent) als Kurzarbeitergeld.

Die IG Metall Baden-Württemberg hat seit vielen Jahren mit etlichen Arbeitgeberverbänden in ihren Branchen deutlich bessere tarifliche Bezahlungen bei Kurzarbeit vereinbart.

Das bedeutet: Zum Kurzarbeitergeld der Bundesagentur für Arbeit kommt per Tarifvertrag eine Zuzahlung durch den Arbeitgeber.

Neben der M+E-Industrie gelten in den IG Metall-Branchen in Baden-Württemberg im Kfz-Handwerk, der Holz und Kunststoffverarbeitenden Industrie, der Edelmetallindustrie, im Metallhandwerk sowie in der Technischen Gebäudeausrüstung solche oder ähnliche Aufstockungsregelungen.

Teilweise unterscheiden die Berechnungen zwischen Brutto-und Nettoaufstockungen, in all diesen Branchen erreichen Beschäftigte in "Kurzarbeit Null" aber mindestens 80 Prozent ihres normalen monatlichen Netto, teilweise sogar deutlich mehr.

Zwei Rechenbeispiele

Ein verheirateter Beschäftigter mit einem Kind in der Metall- und Elektroindustrie, der normalerweise 3.600 Euro brutto im Monat verdient, hat somit Anspruch auf 1.728 Euro Kurzarbeitergeld.

Durch die in Baden-Württemberg geltenden Zuzahlungen kommt er aber mindestens auf knapp 2.100 Euro monatlich, also rund 360 Euro mehr.

Statt der gesetzlichen 67 Prozent monatlich erreicht er somit mindestens 80 Prozent netto.

Ein verheirateter Beschäftigter mit einem Kind in der Holz und Kunststoff verarbeitenden Industrie, der normalerweise 3.000 Euro brutto im Monat verdient, hat somit Anspruch auf 1.500 Euro Kurzarbeitergeld.

Durch die in Baden-Württemberg geltenden Zuzahlungen kommt er aber auf knapp 1.800 Euro monatlich, also 300 Euro mehr.

Das entspricht einer Aufzahlung auf 60 Prozent des Bruttomonatsentgelts.

Die IG Metall Baden-Württemberg versucht derzeit, weitere Zuschussregelungen zu Kurzarbeit mit der Textil- und Bekleidungsindustrie und dem Elektrohandwerk zu vereinbaren.

Um die Kurzarbeit zügig einleiten zu können, wurden in den vergangenen Tagen zudem die Ankündigungsfristen verkürzt. Sie betragen je nach Branche nunmehr nur noch 3 bis 5 Tage.

Die KuG-Regelungen im Überblick

Die KuG-Regelungen im ÜberblickDie KuG-Regelungen im Überblick (PDF-Datei)

Schwangerschaft und Kurzarbeit - Auswirkung auf das Elterngeld

Du bist schwanger und von Kurzarbeit betroffen?

Damit Du Dich in Deiner Elternzeit voll und ganz auf Dich und Deine Familie konzentrieren kannst und Dir während Deiner Elternzeit keine finanziellen Nachteile entstehen, hier einige Infos für Dich.

Wie berechnet sich das Elterngeld?

Das Elterngeld berechnet sich aus dem Einkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt (vgl. § 2b Abs. 1 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz). Die Zeiten, in der in Kurzarbeit gearbeitet wurde, werden nicht ausgenommen.

Allerdings wird das gezahlte Kurzarbeitergeld (so wie auch sonstige Bezüge wie Weihnachts- und Urlaubsgeld oder 13./14. Monatsgehälter) für die Bemessungsgrundlage nach § 2c Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz nicht berücksichtigt.

Das heißt im konkreten Fall, dass die zu berücksichtigenden Zeiten der Kurzarbeit um das Kurzarbeitergeld für die Ermittlung des durchschnittlichen Einkommens gekürzt werden.

Dadurch würde sich das daraus ergebende Elterngeld reduzieren.

Bild: Schwanger mit KindSchwangerschaft und Kurzarbeit

Unser Rat

Deswegen ist dringend zu empfehlen, dass Schwangere, die sich im Bemessungszeitraum für Elterngeld befinden, aus der Kurzarbeit rausgehalten werden, damit keine finanziellen Einbußen beim Elterngeld entstehen.

Betriebsvereinbarungen sollten dies mit bedenken und vorsehen.

Hast du Sorgen oder Kummer, schreibe einfach dieser Nummer

Wir sind für gerade jetzt für Euch da!

Die IG Metall in Baden-WürttembergDie IG Metall vor Ort in Baden-Württemberg

Nicht nur per Mail, sondern auch über den "Direkten Draht".

Du kannst Dich mit Deinen Fragen rund um Corona und die Auswirkungen auf Deinen Arbeitsplatz gerne per SMS, WhatsApp oder Telegram bei uns melden und wir helfen Dir so schnell wie möglich weiter.

Nummer: +49 (176) 66 33 44 79

Selbstverständlich steht Dir auch jederzeit die für Dich zuständige IG Metall-Geschäftsstelle mit Rat und Tat zur Seite.

Aktuelle Informationen der IG Metall Baden-Württemberg gibt es auch auf unserem Telegram-Kanal.

YouTube-Fragen zu Studium und Ausbildung

Corona-Krise: Fragen zu Studium oder Ausbildung - Wir antworten

Wir beantworten Frage für Frage zu Deiner Ausbildung und Deinem Studium in kleinen FAQ-Videos. Unser Ziel: Gemeinsam mit Dir die Pandemie gut überstehen.

Die Pandemie beeinflusst nicht nur unseren Alltag, sondern auch unser Arbeitsleben, die Ausbildung und das Studium. Gemeinsam stehen wir die Zeit durch, klären alle Fragen und sind jederzeit für Dich erreichbar.

Nummer 03

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Kurzarbeitergeld-Rechner für die Metall- und Elektroindustrie

Die IG Metall Baden-Württemberg hat bereits vor Jahren weitergehende Zuzahlungen der Arbeitgeber zum Kurzarbeitergeld (KuG) vereinbart.

KuG-Rechner für die Metall- und ElektroindustrieKuG-Rechner für die Metall- und Elektroindustrie

Das heißt: Bei Kurzarbeit null bekommen Beschäftigte mindestens rund 80,5 Prozent ihres normalen monatlichen Nettogehalts - zusammengesetzt aus Kurzarbeitergeld der Arbeitsagenturen und Zuzahlungen tarifgebundener Arbeitgeber.

Abhängig von Arbeitsumfang und Anwendung des Tarifvertrags steigt der Nettoverdienst in Kurzarbeit auf maximal 97 Prozent.

Mit dem Kurzarbeitergeld-Rechner könnt Ihr für die Metall- und Elektroindustrie Euer Kurzarbeitergeld ausrechnen.

Betriebsratssitzung per Videokonferenzen?
Sieben Punkte, die es dabei zu beachten gilt.

Derzeit ist die Arbeit des Betriebsrats fast unmöglich, obwohl gerade jetzt seine Kompetenz und Mitbestimmung gefragt und wichtig ist. Doch wie kann die Beschlussfassung des Betriebsrats während der Corona-Pandemie sichergestellt werden?

Die Beschlussfassung wird durch § 33 Betriebsverfassungsgesetz geregelt und braucht dazu die Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder.

Ebenfalls muss mindestens die Hälfte aller Betriebsratsmitglieder anwesend sein (ordnungsgemäß geladene Ersatzmitglieder sind möglich).

Unter der derzeitigen Situation müssen Lösungen gefunden werden.

Symbolbild: VideokonferenzBetriebsratssitzung per Videokonferenz?

Zu erwägen wäre daher zunächst, ob die Aufgaben des Betriebsrats nach §§  27 und 28 Betriebsverfassungsgesetz auf Ausschüsse übertragen werden können. Betriebsratsgremien mit weniger als neun Mitgliedern können die laufenden Geschäfte nach § 27 Abs. 3 Betriebsverfassungsgesetz auch auf ihren Vorsitzenden oder andere Mitglieder übertragen.

Der Abschluss von Betriebsvereinbarungen bleibt allerdings dem Gremium vorbehalten.

Um die Funktionsfähigkeit der Mitbestimmung überhaupt sicherzustellen, spricht in der derzeitigen Ausnahmesituation vieles dafür, den Begriff der "Anwesenheit" in § 33 Betriebsverfassungsgesetz weiter auszulegen als unter "normalen" Umständen und sowohl Video- als auch Telefonkonferenzen zuzulassen, wenn die Nichtöffentlichkeit und einige andere Rahmenbedingungen gewahrt sind.

Diese Rechtsauffassung vertritt auch Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales, in seiner Erklärung vom 20. März 2020.

Diese Punkte müssen beachtet werden

Um das gleichwohl verbleibende rechtliche Risiko, soweit dies möglich ist, einzudämmen, ist bei der Durchführung einer Sitzung bzw. Beschlussfassung per Video- oder Telefonkonferenz folgendes zu beachten:

- Die Video- oder Telefonkonferenz ist zu Beginn als außerordentliche, der Situation geschuldete Präsenzsitzung zu deklarieren.

- Alle Teilnehmer müssen der Durchführung über dieses Medium zustimmen und erklären, dass sie eine eventuelle Anwesenheit einer nicht teilnahmeberechtigten Person nicht beanstanden. Diese Erklärung sollte zumindest als Mail vorliegen und dem Protokoll beigefügt werden.

- Alle Teilnehmer müssen sich sehen oder/und hören können.

- Der Zugang muss über vertrauliche Codes gewährleistet sein.

- Die Beschlussfassung muss mit der Mehrheit der Stimmen der an der Video- bzw. Telefonkonferenz beteiligten Mitglieder erfolgen.

- Der Arbeitgeber sollte schriftlich unwiderruflich erklären, dass er Betriebsratsbeschlüsse, die in der Zeit der Corona-Pandemie gefasst wurden, nicht aus formalen Gründen anfechten bzw. gerichtlich überprüfen lassen wird und auf Maßnahmen nach § 23 Absatz 1 Betriebsverfassungsgesetz verzichtet.

- Sobald es wieder möglich ist, sollten die dann zeitlich noch wirkenden Beschlüsse nachträglich in einer tatsächlichen Präsenzsitzung bestätigt werden.

Immer up-to-date

Mit dem Telegram-Channel der IG Metall Baden-Württemberg

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Du willst immer up-to-date sein und schnell mit den wichtigsten Informationen rund um Corona und die Auswirkungen auf die Betriebswelt versorgt sein?

Dann tritt unserem Telegram-Channel der IG Metall Baden-Württemberg bei.

Weitere Informationen und wie es geht steht hier.

Newsletter "Corona-Info" weiterleiten

Informationen der IG Metall Baden-Württemberg

Du kennst andere Aktive, Betriebsräte oder Vertrauensleute, die auch gerne die Corona-Info der IG Metall Baden-Württemberg bekommen möchten?

Leite sie ihnen einfach weiter.

Oder sie melden sich bei uns, damit wir sie in den Verteiler aufnehmen (bitte mit Vor- und Nachnamen sowie der E-Mail-Adresse):
E-Mail: Newsletter-BaWue@igmetall.de.

Newsletter "Corona-Info"Newsletter "Corona-Info"

Nummer 02

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Kurzarbeit im Südwesten seit Jahren geregelt

Tarif 2020: Jetzt Zukunft sichern

Tarif 2020: Jetzt Zukunft sichernTarif 2020: Jetzt Zukunft sichern

Die Tarifpartner in Nordrhein-Westfalen ha­ben sich als erster Bezirk auf ein Tarifergeb­nis für die M+E-Industrie verständigt.

Der NRW-Pilotabschluss minimiert Einkommenseinbußen bei Kurzarbeit und Kinderbetreuung in Zeiten von Corona. Die IG Metall Baden-Württemberg redet mit dem Arbeitgeberverband Südwestmetall über die Übernahme relevanter Teile des Tarifvertrags.

Mehr im Tarif-Newsletter Nr. 4/2020 der IG Metall Baden-Württemberg.

Auch Leiharbeitsbeschäftigte haben Anspruch auf Kurzarbeit

Die Corona-Epidemie fordert von uns verstärkte Aufmerksamkeit für die Rechte von Beschäftigten und die Absicherung von Existenzen.

Um schnell handlungsfähig zu sein, hat der Bundestag am Freitag, 13. März, das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geändert sowie das Arbeit-von-morgen-Gesetz verabschiedet.

Darauf aufbauend wird die Bundesregierung durch eine sogenannte Verordnung die Regelungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld verbessern. Diese Regelungen, auch die für Leihbeschäftigte, gelten rückwirkend zum 1. März 2020.

Somit müssen Leihbeschäftigte auch bei betrieblichen Problemen in Folge der Krise nicht zwangsläufig abgemeldet oder sogar gekündigt werden. Vielmehr kann der Verleiher als Arbeitgeber für die Leihbeschäftigten Kurzarbeit beantragen.

Kampagnen-Logo: Gute Arbeit für AlleGute Arbeit für Alle

Zudem greifen auch für diese die veränderten Regelungen zu Kurzarbeit. Das Zugangsquorum wurde auf 10 Prozent reduziert und Arbeitgeber können eine vollständige oder teilweise Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge erhalten.

Auch für Leihbeschäftigte muss gelten: Kurzarbeit vor Abmeldung oder gar Kündigung.

Dies gilt insbesondere auch dann, wenn parallel für die Stammbeschäftigten auch Kurzarbeit eingeführt wird. Es ist für die Beantragung von Kurzarbeit nicht notwendig, Leihbeschäftigte abzumelden, sie können parallel dazu in Kurzarbeit gehen!

Artikel als Aushang für das Schwarze Brett

PDF-Datei: Auch Leiharbeitsbeschäftigte haben Anspruch auf Kurzarbeit

Erreichbarkeit der Geschäftsstellen

Symbolbild: Wir sind für Euch da!

Die IG Metall ist immer für Euch da, besonders in dieser schwierigen Situation!

Trotz vorgeschriebener Sicherheitsvorkehrungen sind wir über die üblichen Wege ansprechbar.

Informiert Euch bitte bei Eurer zuständigen Geschäftsstelle, wie ihr diese momentan am besten erreicht.

Blanko-Vorlagen für weitere Infos zum Thema Corona

Falls Ihr weitere Infos an Eure Kolleginnen und Kollegen versenden wollt, stellen wir Euch Word-Vorlagen im Corona-Newsletter-Design zur Verfügung.

Dabei lassen sich alle Schriften bearbeiten und Ihr könnt auch weitere Elemente wie Bilder, QR-Codes, etc. einfügen.

Word-Vorlagen:
Aushang A4 im Hochformat
Aushang A4 im Querformat

Screenshot: Word-VorlagenScreenshot: Word-Vorlagen

IG Metall goes Telegram

Logo: Instant-Messaging-Dienst TelegramInstant-Messaging-Dienst Telegram

Da wir mehr und mehr den sozialen Kontakt einschränken sollen, sind nun virtuelle Medien gefragt. Um Euch mit Infos rund um Corona und die IG Metall zu versorgen, haben wir einen Telegram-Channel eingerichtet.

Zu diesem könnt Ihr Euch anmelden.

So geht's:
- Die Telegram-App auf dem Smartphone installieren
- "IG Metall Baden-Württemberg" (@igmbawue) suchen
und
- weiteren Anweisungen folgen.

Oder gleich hier auf den Telegram-Link https://t.me/igmbawue klicken.

Nummer 01

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Der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht

Immer mehr Beschäftigte fragen sich: Muss mein Arbeitgeber mich vor dem Coronavirus schützen? Die IG Metall sagt ja!

Bei Abschluss eines Arbeitsvertrags vereinbaren Arbeitgeber und Beschäftigte neben den Hauptleistungspflichten Arbeit gegen Entgelt weitere sogenannte allgemeine arbeitsvertragliche Nebenpflichten. Dazu gehört unter anderem die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, die besagt, dass Arbeitgeber dafür sorgen müssen, dass die Beschäftigten die Arbeitsleistung ohne Gefahr für die Gesundheit erbringen können.

Im Falle der Virusinfektion Corona sind Arbeitgeber daher dazu verpflichtet, Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um potenzielle Ansteckungsgefahren und Infektions- und Erkrankungsrisiken zu minimieren und einzudämmen.

Die konkret zu treffenden Maßnahmen hängen immer vom Einzelfall ab. Je nachdem wie hoch die konkrete Gefährdungslage und wie eng der Kontakt zu Kunden/Kollegen ist, können in geschlossenen Räumen Desinfektionsstationen und Lüftungsmaßnahmen ausreichen, gegebenenfalls sind aber auch weitere Schutzmaßnahmen wie z.B. besondere Abstandsregeln, Schutzausrüstung (Masken, Handschuhe usw.) angemessen.

Kommen Arbeitgeber dieser Verpflichtung nicht ausreichend nach, haften sie für entstehende Schäden.

Artikel als Aushang für das Schwarze Brett

PDF-Datei: Der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht

Was passiert, wenn mich mein Arbeitgeber nicht mehr arbeiten lässt ?

Hoher Krankheitsstand innerhalb des Betriebes, Zuliefererprobleme oder Fehlen von notwendigen Rohstoffen - das kann einen Betrieb stilllegen.

Aufgrund der globalen Verbreitung des Coronavirus sind unter anderem Lieferketten unterbrochen, was dazu führen kann, dass ein Betrieb nicht mehr arbeitsfähig ist. Und das, obwohl die Beschäftigten in der Lage und bereit wären zu arbeiten und ihre Arbeitskraft anbieten.

Tritt dieser Fall ein, dass Arbeitgeber die Arbeitsleistung ihrer Beschäftigten aufgrund von Problemen, die aus ihrer Verantwortlichkeitssphäre herrühren, nicht annehmen können, haben die Beschäftigten weiter Anspruch auf Bezahlung des Entgelts. Hierbei spricht man von Annahmeverzugslohn.

Abnahme- oder Zulieferprobleme liegen in der Verantwortlichkeitssphäre des Arbeitgebers und gehören daher zum sogenannten Betriebsrisiko, wofür der Arbeitgeber gemäß § 615 Satz 3 BGB einzustehen hat und somit verpflichtet ist, das Entgelt fortzuzahlen.

Ursachen für den Annahmeverzug können unter anderem sein:

1. Notwendige Teile oder Rohstoffe fehlen.
2. Produkte werden von Kunden nicht mehr abgenommen.
3. Es sind zu viele Arbeitnehmer arbeitsunfähig oder können z.B. wegen angeordneter Quarantäne nicht zur Arbeit kommen.

Symbolbild: Büro geschlossenGeschlossen! Was nun?

Um die Lohnfortzahlung zu gewährleisten, ist es notwendig, dass die Beschäftigten schriftlich ihre Arbeitskraft anbieten.

Ein Musterschreiben (Word-Dokument) stellen wir euch zur Verfügung.

Artikel als Aushang für das Schwarze Brett

PDF-Datei: Was passiert, wenn mich mein Arbeitgeber nicht mehr arbeiten lässt ?

Im Falle von Kurzarbeit - Muster-Betriebsvereinbarung

Viele Betriebe stellt die derzeitige Situation vor große Herausforderungen, die besondere Maßnahmen erfordern. Eine mögliche Maßnahme ist die Anmeldung von Kurzarbeit, durch das die Beschäftigten in der Coronakrise vor Arbeitslosigkeit geschützt werden sollen.

Infografik des BMAS "Neue Regeln für Kurzarbeit"Quelle: Infografik des BMAS

Die Regeln für Kurzarbeit sind folgende:

+ Betriebe sollen Kurzarbeitergeld schon nutzen können, wenn nur 10 Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind - statt wie bisher ein Drittel.
+ Die Sozialbeiträge werden voll von der Bundesagentur für Arbeit erstattet.
+ Auch für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer soll Kurzarbeitergeld gezahlt werden können.

Arbeitgeber und Betriebsrat können, sofern die Voraussetzungen für Kurzarbeit vorliegen, die Einführung von Kurzarbeit vereinbaren. Dabei sind die allgemeinen Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats zu beachten.

Eine Musterbetriebsvereinbarung zur Einführung von Kurzarbeit bekommt ihr in eurer zuständigen Geschäftsstelle.

Falls ihr eine Vereinbarung zu Mobilem Arbeiten bei Corona benötigt, bekommt ihr diese auch in eurer zuständigen Geschäftsstelle.

Artikel als Aushang für das Schwarze Brett

PDF-Datei: Im Falle von Kurzarbeit - Muster-Betriebsvereinbarung