Arbeitsschutzkonferenz 2017 - DOKU
Bei der diesjährigen Arbeits- und Gesundheitsschutzkonferenz des Bezirkes Baden-Württemberg stand das Schwerpunktthema "Physische Belastungen" im Mittelpunkt.
Die IG Metall will den klassischen Belastungen und deren Auswirkungen auf Muskel-Skelett-Erkrankungen (MSE) wieder mehr Bedeutung zukommen lassen.
Beschwerden des Bewegungsapparates zählen heute zu den häufigsten Gesundheitsproblemen und sind einer der Hauptgründe für Arbeitsunfähigkeit.
Fast ein Viertel aller durch Arbeitsunfähigkeit bedingten Ausfalltage gehen auf Muskel-Skelett-Erkrankungen zurück. 2015 entfielen 129,5 Millionen Arbeitsunfähigkeitstage auf MSE und 87,2 Millionen
Arbeitsunfähigkeitstage auf psychische Erkrankungen und Verhaltensstörungen.
Dies macht deutlich, dass bei der Gefährdungsbeurteilung auch die klassische Belastung nicht vernachlässigt werden darf und dabei Verhältnis- und /oder verhaltenspräventive Maßnahmen zur Verbesserung der
Arbeitsbedingungen abgeleitet werden müssen.
Viele Menschen glauben, dass vor allem körperlich anstrengende Berufe, in denen schwere Lasten gehoben und getragen werden - beispielsweise in der Gießerei, bei einem Automobilzulieferer oder in der Logistik - zwangsläufig
Beschwerden in Muskeln, Gelenken und in der Wirbelsäule verursachen. Das kann sein, muss aber nicht.
Menschen, die acht Stunden ohne Ausgleich am Schreibtisch sitzen, tragen ein ebenso hohes Risiko, wie Menschen, die lange stehen, schwere Lasten ziehen, heben, tragen oder lange in einer ungünstigen Körperhaltung verharren
müssen. Physische Belastungen gibt es nicht nur im Produktionsbereich, sondern auch im Büro und nicht zu vergessen bei der Telearbeit.
An der Konferenz haben rund 350 Betriebsräte, Schwerbehindertenvertreter, Arbeitsschützer und Sicherheitsfachkräfte teilgenommen. Wissenschaftler und Betriebsexperten diskutierten über die aktuelle Rechtsprechung und über praktische Beispiele von Arbeitsschutz.
Hier der Tagungsablauf, die Unterlagen und Bilder (Fotograf: Alexander Schmitt, DigitalDesignTeam Radwan/Schmitt GbR, Stuttgart)
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Letzte Änderung: 10.03.2019