Kfz: Beschäftigungsschutzabkommen

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11.08.2008 Abschluss: 15.04.2008. Ziel dieser Vereinbarung ist es, im baden-württembergischen Kfz-Gewerbe bestehende Arbeitsplätze zu sichern und neue Arbeitsplätze zu schaffen.

Letzte Änderung: 11.08.2008

Rechtlicher Hinweis

Rechtsanspruch auf diesen Tarifvertrag haben nur Mitglieder der IG Metall.

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