M+E Industrie: ERA-Tarifverträge
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23.04.2020 Vor dem Hintergrund der durch die gegenwärtige Pandemie ausgelösten außergewöhnlichen Situation schließen die Tarifvertragsparteien diesen Solidartarifvertrag 2020. M+E: Solidartarifvertrag 2020: Mehr
23.04.2020 Die Tarifvertragsparteien stellen durch diesen Tarifvertrag die Finanzierung des individuellen Anspruch nach § 12 TV FlexÜ bis zu einer Quote von 4 % sicher. M+E: TV Anspruchsvoraussetzungen: Mehr
01.01.2019 Der TV regelt die Rahmenbedingungen für Leih-Zeitarbeit in Betrieben der MuE-Industrie, insbes. Mitbestimmung des BR, Übernahme der LA u. Elemente einer freiwilligen BV.s. auch TV Branchenzuschläge.
M+E: TV Leih-/Zeitarbeit Neufassung 2019: Mehr
12.03.2018 Die Inhalte des Änderungstarifvertrags werden zum 01.01.2019 Bestandteil des dann in Kraft tretenden Manteltarifvertrags bzw. TV LeiZ und ersetzen die bisherigen Regelungen. M+E Änderungstarifvertrag z. MTV;TV LeiZ: Mehr
12.03.2018 Dieser Tarifvertrag tritt am 01.01.2019 in Kraft. Beschäftigte und Auszubildende (mit 6 Mo. Betriebszughörigkeit) haben je Kalenderjahr einen Anspruch auf tarifliches Zusatzgeld (T-ZUG). M+E TV z. tariflichen Zusatzgeld (T-ZUG): Mehr
03.03.2018 Dieser Tarifvertrag tritt zum 03.03.2018 in Kraft. Den Auszubildenden wird ergänzend zu § 8.2 MTV Azubi ein zusätzlicher Freistellungstag für die Abschlussprüfung gewährt. M+E Ergänzung MTV Auszubildende: Mehr
03.03.2018 Regelt die Entgelte u. Ausbildungsvergütungen in der M+E-Industrie ab 01.04.2018. Der TV AVo stellt die Finanzierung des indiv. Anspruchs nach §12 TV FlexÜ bis zur Quote von 4% sicher. M+E Entgelte u. AVo 2018-2020: Mehr
03.03.2018 Mobile Arbeit soll dazu beitragen, die Vereinbarkeit d. Arbeitstätigkeit & d. persönl. Lebensführung z. verbessern & eine flex. Gestaltung v. Arbeitsz. & -ort im priv. & betriebl.
Interesse z. ermögl. M+E: TV Mobiles Arbeiten: Mehr
24.04.2015 Regelt Rahmenbedingungen,um förderbedürft. Jugendlichen durch entspr. Unterstütz.- u. Fördermaßn. Ausbildg.s- u. Beschäftigungsperspektiven in d. MuE-Industrie zu bieten.
Sozialpartnervereinbarung M+E:TV Förderjahr-Sozialpartnervereinb.: Mehr
18.03.2015 Mit der Neuauflage des TV Quali ist der Einstieg in die Bildungsteilzeit gelungen. Ein Teil der ATZ-Quote kann per betriebl. Vereinbarung in die Förderung persönlicher Weiterbildung fließen.
M+E: TV Qualifizierung 2015: Mehr
17.03.2015 Inkrafttreten 01.04.2015. Übergangsfrist bis 31.12.2015, innerhalb derer die betriebl. Umsetzg. erfolgen kann bzw. bestehende BVen angepasst/neue BVen vereinbart werden können. Sonst ab 01.01.2016.
M+E 2015 TV FlexÜ: Mehr
17.03.2015 Gilt ab 1.1.2010 u. regelt ATZ+ ATZ-Entgelt für die M+E-Industrie in BaWü. Formeln in §6.2 werden durch TV Mindestnetto bis 31.12.2017 angepasst! Siehe neuer TV FlexÜ 2015 M+E:Altersteilzeit ab 1.1.2010 FlexÜ: Mehr
25.11.2013 Abschluss: 11.11.2013 Mit diesem TV, der ab 01.03.2014 in Kraft tritt, wird die Fortgeltung der §§ 2 und 4 TV ERA Anpassungsfonds vom 18.12.2003 vereinbart. Text des ERA-AnpF 2003 in der Anlage.
TV ERA-Anpassungsfonds 2014: Mehr
19.06.2012 19.05.2012: Der TV BeschBesch regelt z.B. die Möglichkeit der Verkürzung der Arbeitszeit bei Beschäftigungsproblemen in der M+E-Industrie BaWü. Neu: Unbefristete Übernahme, s.
§ 4. M+E: TV BeschSicherung u BeschAufbau: Mehr
12.03.2012 Abschl.31.1.,gültig ab 1.2.2012.TV KB ersetzt TV KQB außer Par10 u.auf Basis TV KQB abgeschl.u.laufende BVen z.Kurzarbeit, wenn von Betriebsparteien übereinstimmend vereinbart,längstens bis
30.6.2012 M+E TVKB (zu Kurzarbeit u Beschäftigung): Mehr
23.06.2009 ...regelt ab 1.3.2009 die Zahlung d. ERA-Strukturkomponente in Betrieben, die mit Zustimmung d. TV-Parteien ERA nicht eingeführt + keine freiw. Betriebsvereinb. gem.§4c)2.Abs.TV ERA-Anp.fonds haben.
TV ERA-Strukturkomponente 2009ff: Mehr
14.06.2005 Abschluss: 14.06.2005 - Dieser Tarifvertrag regelt die Rahmenbedingungen des Arbeitsverhältnisses in der Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg M+E ERA (SB): Manteltarifvertrag: Mehr