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01.06.2017 11.12.2013: MTV regelt Rahmenbedingungen d. Arb.Verhältnisse wie Künd.Fristen,Probezeit,Arbeitszeit. Neuabschluss wg. Regelungen zu Kurzarb. u. Beendigung m. RegelRentenbeginn. Mit Ergänzung 2017.
Metallbau: MTV ab 1.1.2014 mit Erg.2017: Mehr
01.06.2017 02.03.2017: Der LoRa 2017 regelt die Mindestbedingungen der Arbeitsverhältnisse gemeinsam für die Bereiche Metallbau u. Feinwerktechnik u. ersetzt den bisherigen LoRa 2013. MB-FWT: Lohnrahmen 2017: Mehr
11.08.2014 11.12.2013: Der MTV regelt die Rahmenbedingungen der Arbeitsverhältnisse wie Kündigungsfristen, Probezeit, Arbeitszeit usw. Neuabschluss wg. Regelungen zu Kurzarb. u. Beendigung m. Regel-Rentenbeginn.
Feinwerktechnik: MTV ab 01.01.2014: Mehr
31.01.2014 Der Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung vom 11.12.2013 im Metallhandwerk umfasst alle Einzelheiten zur Beschäftigungssicherung und ersetzt den bisherigen TV Beschäftigungssicherung. MB-FWT: TV Beschäftigungssicherung: Mehr
11.07.2012 Abschluss: 20.03.2012 - Im Urlaubsabkommen sind unter anderem Urlaubsanspruch, Urlaubsdauer und Urlaubsvergütung für das Elektro-Handwerk in Baden-Württemberg geregelt Elektro: Urlaubsabkommen: Mehr
20.03.2012 Für Betriebe, die mit (in der Regel) mehr als 50 Beschäftigte. Der TV regelt die Übernahme der Auszubildenden der Ausbildungsjahre 2012 und 2013. Elektro: Übernahme Auszubildende: Mehr
23.02.2011 Regelt die Anwendung der Tarifverträge für den Bereich Handwerksverband Metallbau+Feinwerktechnik bei Arbeitnehmerüberlassung u. enthält die Änderungen des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz von 2002. MB-FWT: ZusatzTV zum ArbeitnÜberl.Gesetz: Mehr
23.02.2011 Der Tarifvertrag zur Sicherung der Eingruppierung und zur Verdienstsicherung bei Abgruppierung - Arbeiter und Angestellte regelt die Mindestbedingungen der Arbeitsverhältnisse. Metallbau: TV Sicherung Eingruppierung: Mehr
02.05.2010 Abschluss: 31.12.2010 - Der Tarifvertrag regelt die Altersteilzeit für die Beschäftigten im Kfz-Handwerk Baden-Württemberg Kfz: Altersteilzeit: Mehr
02.03.2010 Abschluss: 17.12.2009 - Der Tarifvertrag regelt die Entgeltumwandlung für die Beschäftigten und Auszubildenden im Kfz-Handwerk Baden-Württemberg Kfz: Entgeltumwandlung: Mehr