Elektro: Urlaubsabkommen

Urlaubsabkommen 2012

11.07.2012 Abschluss: 20.03.2012 - Im Urlaubsabkommen sind unter anderem Urlaubsanspruch, Urlaubsdauer und Urlaubsvergütung für das Elektro-Handwerk in Baden-Württemberg geregelt

Letzte Änderung: 11.07.2012

Rechtlicher Hinweis

Rechtsanspruch auf diesen Tarifvertrag haben nur Mitglieder der IG Metall.

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