Textil: TV zur Förd. d. Besch. u. Wettb.

TV zur Förderung der Beschäftigung und Wettbewerbsf.

01.06.2017 Abschluss: 16.02.2021: Der Tarifvertrag zur Förderung der Beschäft. und Wettb. bezweckt, am Standort Deutschland Arbeitsplätze zu sichern und zu schaffen. Er gilt auch für die Bekleidungsindustrie.

TV Förderung

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Letzte Änderung: 20.04.2021

Rechtlicher Hinweis

Rechtsanspruch auf diesen Tarifvertrag haben nur Mitglieder der IG Metall.

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