Bekleidung: Entgeltumwandlung

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01.01.2002 Abschluss: 01.01.2002 - Dieser Tarifvertrag regelt die Entgeltumwandlung tariflicher Entgelte zum Zwecke der Altersversorgung für die Textil- und Bekleidungsindustrie.

Letzte Änderung: 05.06.2008

Rechtlicher Hinweis

Rechtsanspruch auf diesen Tarifvertrag haben nur Mitglieder der IG Metall.

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