TV BZ TB

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23.10.2024 Dieser TV regelt die Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Textil- und Bekleidungsindustrie. Er gilt bundesweit für die tarifgebundenen Mitgliedsunternehmen der BAP und des iGZ.

2017_09_15_TV_BZ_TB

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Letzte Änderung: 23.10.2024

Rechtlicher Hinweis

Rechtsanspruch auf diesen Tarifvertrag haben nur Mitglieder der IG Metall.

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