BAP-Überleitungstarifvertrag

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23.10.2024 Der BZA ist im Juli 2011 erloschen. Der BZA ist mit dem AMP nach dem Umwandlungsgesetz zum BAP verschmolzen. Alle Rechten und Pflichten des BZA sind auch den BAP übergegangen.

2013_09_17_BAP_Ueberleitungstarifvertrag

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Letzte Änderung: 23.10.2024

Rechtlicher Hinweis

Rechtsanspruch auf diesen Tarifvertrag haben nur Mitglieder der IG Metall.

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