Elektro-HW: Arbeitnehmerüberlassung ERA

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30.07.2024 Abschluss: 01.06.2024 - Dieser Tarifvertrag regelt die wesentlichen Arbeitsbedingungen einschließlich des Arbeitsentgeltes der Beschäftigten, im Sinne des AüG, im Elektro-Handwerk Baden-Württemberg

Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

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Letzte Änderung: 30.07.2024

Rechtlicher Hinweis

Rechtsanspruch auf diesen Tarifvertrag haben nur Mitglieder der IG Metall.

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