Kfz: Übernahme der Ausgebildeten

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27.07.2023 Abschluss: 21.04.2023 | Dieser Tarifvertrag regelt die Übernahme der Ausgebildeten für die in den unter § 1.2 genannten Betriebe des Kraftfahrzeug- und Tankstellengewerbes.

2023_04_21_Übernahme Ausgebildete.pdf

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Letzte Änderung: 14.08.2023

Rechtlicher Hinweis

Rechtsanspruch auf diesen Tarifvertrag haben nur Mitglieder der IG Metall.

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