M+E TV z. tariflichen Zusatzgeld (T-ZUG)

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12.01.2023 Dieser Tarifvertrag tritt am 01.01.2023 in Kraft. Beschäftigte und Auszubildende (mit 6 Mo. Betriebszugehörigkeit) haben je Kalenderjahr einen Anspruch auf tarifliches Zusatzgeld ( T-ZUG)

TV-T-ZUG

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Letzte Änderung: 12.01.2023

Rechtlicher Hinweis

Rechtsanspruch auf diesen Tarifvertrag haben nur Mitglieder der IG Metall.

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