Mitgliedervorteil für Leiharbeiter*innen

IG Metall: Gute Arbeit fuer alle

27.05.2021 So kommst Du an Deine Extrazahlungen - Wir erklären die Voraussetzungen, Fristen sowie die Beantragung der Extrazahlung.

Ab 2021 erhalten Leihbeschäftigte, die mindestens 12 Monate Mitglied der IG Metall sind, eine Extrazahlung zum Urlaubs- und zum Weihnachtsgeld, wenn sie länger als 6 Monate bei ihrem Verleihbetrieb beschäftigt sind.

Um die Extrazahlung zu erhalten, muss rechtzeitig ein persönlicher Antrag an den Verleiher gestellt werden. Das geht so:

Beantrage die Mitglieder-Extrazahlung fristgerecht (Post-/E-Mail-Eingang):

  • Urlaubsgeld ab dem 19. Mai und bis spätestens 30. Juni
  • Weihnachtsgeld ab dem 19. Oktober und bis spätestens 30. November

Ab dem 19. Mai beantragen!

Die Antragstellung in aller Kürze:

Melde Dich im Servicecenter-Portal (Link 1) der IG Metall an. (Wenn Du dort noch kein Konto hast, ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Dazu benötigst Du Deine Mitgliedsnummer.)
Lade Deine Mitgliedsbescheinigung und den Musterantrag herunter.
Sende eine E-Mail mit dem Text des Musterantrags und der Mitgliedsbescheinigung als Anhang an Deinen Verleihbetrieb/Disponenten.

ODER: Drucke beides aus, adressiere den Antrag an den Verleihbetrieb, unterschreibe ihn und schicke alles per Post ab.

Und danach? Entgeltnachweis prüfen: Wurde Dein Mitgliedervorteil gezahlt? Wende Dich bei Problemen und Fragen an Deine IG Metall vor Ort. (Link 2)

In einem halben Jahr wieder dran denken! Schreibe Dir eine Erinnerung in den Kalender.

Das ist der Mitgliedervorteil für Beschäftigte in Leiharbeit

Wie hoch ist die Mitglieder-Extrazahlung? (siehe Anhang)

Die Höhe des Mitgliedervorteils richtet sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit beim Arbeitgeber (Leiharbeitsunternehmen) (jeweils zum Stichtag 30. Juni beziehungsweise 30. November, siehe unten). Der jeweilige Betrag erhöht sich bis 2023 in drei Stufen jedes Kalenderjahr. Ab 2024 erhöht er sich dann weiter dynamisch mit jeder Tariferhöhung. Der Mitgliedervorteil wird zweimal im Jahr ausgezahlt. Für die Berechnung der Ansprüche und der Höhe gilt der Stichtag 30. Juni für die Extrazahlung zum Urlausgeld und der Stichtag 30. November für jene zum Weihnachtsgeld. Wichtig: Anspruchsvoraussetzung ist die Mitgliedschaft und eine Beschäftigungsdauer von mehr als sechs Monaten beim Verleihbetrieb.

Wann wird der Mitgliedervorteil gezahlt?
Die Mitglieder-Extrazahlung wird zweimal im Jahr ausgezahlt, jeweils zum Urlaubsgeld im Juni und zum Weihnachtsgeld im November. Der Anspruch auf die Extrazahlung ist abhängig von bestimmten Stichtagen. Für das erhöhte Urlaubsgeld ist der relevante Stichtag der 30. Juni, für das erhöhte Weihnachtsgeld der 30. November.

Wer hat Anspruch auf den Mitgliedervorteil?
Leihbeschäftigte, die mindestens 12 Monate Mitglied in der IG Metall (und/oder einer anderen DGB-Gewerkschaft) sind, zum Stichtag 30. Juni beziehungsweise 30. November.
Mindestens 6 Monate Beschäftigungsdauer beim Verleiher, zum Stichtag 30. Juni beziehungsweise 30. November.

Der Verleihbetrieb muss tarifgebunden sein.

Weitere WICHTIGE Informationen gibt es hier: Link 3

Du bist noch kein Mitglied? Dann kannst Du hier (LINK 4) beitreten und Dir Deinen Mitgliedervorteil in einem Jahr sichern.

FLYER im Anhang

Anhänge:

Extrazahlung

Extrazahlung

Dateityp: JPEG image data, JFIF standard 1.01

Dateigröße: 319.71KB

Download

So geht es - Grafik

So geht es - Grafik

Dateityp: JPEG image data, JFIF standard 1.01

Dateigröße: 836.28KB

Download

Flyer Mitgliedervorteil für Leiharbeiter*innen

Flyer Mitgliedervorteil für Leiharbeiter*innen

Dateityp: PDF document, version 1.4

Dateigröße: 1822.33KB

Download

Letzte Änderung: 27.05.2021