Metallhandwerk: Weitere Verhandlung 2019

IG Metall - Pressemitteilung

12.12.2018 Tarifverhandlungen fürs Metallhandwerk werden 2019 fortgesetzt - Bisher keine Annäherung beim Entgelt - Gemeinsame Erklärung von IG Metall Baden-Württemberg und Unternehmerverband Metall - PM 63/18

Stuttgart. Die Tarifvertragsparteien im baden-württembergischen Metallhandwerk haben sich darauf verständigt, ihre Verhandlungen für die 40.000 Beschäftigten in Metallbau- und Feinwerktechnikbetrieben 2019 fortzusetzen. Grund sind die unterschiedlichen Einschätzungen zur weiteren wirtschaftlichen Entwicklung im Metallhandwerk, die eine Lösungsfindung erschweren.

Bereits in der 3. Tarifverhandlung waren die unterschiedlichen Einschätzungen deutlich geworden, im Vorfeld des 4. Treffens wurde daher versucht, einen Korridor möglicher Entgelt-Tabellenerhöhungen, einer sozialen Komponente sowie einer überproportionalen Erhöhung der Ausbildungsvergütungen und Anhebung der unteren Entgelte von Angestellten zu sondieren.

IG Metall - Walter Beraus

Danach erklärten IG Metall-Verhandlungsführer Walter Beraus und Ewald Schulz, Verhandlungsführer des Unternehmerverband Metall (UVM), übereinstimmend: "Die Sondierungen haben zu keinem Ergebnis geführt, auf dessen Basis beide Seiten eine Lösungsmöglichkeit in der 4. Verhandlung gesehen hätten. Knackpunkt war die prozentuale Tabellenerhöhung, alle anderen Punkte hätten wir lösen können."

Die Arbeitgeber wünschen sich überdies eine Laufzeit von zwei Jahren, damit die Betriebe hinsichtlich der unsicheren wirtschaftlichen Entwicklung längerfristig Planungssicherheit haben. Damit ist die IG Metall grundsätzlich einverstanden - allerdings nur, wenn das Gesamtergebnis für die Beschäftigten akzeptabel ist.

Da beim wichtigen Punkt der Entgelterhöhung bisher kein Kompromiss möglich scheint, haben beide Seiten verabredet, die 4. Verhandlung ins neue Jahr zu verlegen. "Wir gehen davon aus, dass wir nach einer Denkpause bis Ende Januar 2019 einer Lösung näher kommen", so die Verhandlungsführer unisono.

Letzte Änderung: 12.12.2018