Kündigungsschutz, schwerbehinderte Menschen
Die Durchführung eines "betrieblichen Eingliederungsmanagement" ist (leider) keine formelle Wirksamkeitsvoraussetzung vor Ausspruch einer krankheitsbedingten Kündigung.
LAG Berlin, Urteil vom 27.10.2005 - 10 Sa 783/03 - rkr. - DB 2006, 846
Letzte Änderung: 31.10.2007