Fortbildungskosten

10.06.2006 Praktische Informationen für die Betriebsratsarbeit

Eine formularmäßige arbeitsvertragliche Regelung, nach der Beschäftigte über die Vertragskonstruktion eines Darlehens uneingeschränkt zur Rückzahlung anteiliger Fortbildungskosten verpflichtet sind, stellt eine unangemessene Benachteiligung dar und ist daher unwirksam; § 307 BGB.

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 25.05.2005 - 3 Sa 84/05 - rkr. - in BB 2006, 560

Letzte Änderung: 31.10.2007