Fortbildungskosten
Eine formularmäßige arbeitsvertragliche Regelung, nach der Beschäftigte über die Vertragskonstruktion eines Darlehens uneingeschränkt zur Rückzahlung anteiliger Fortbildungskosten verpflichtet sind, stellt eine unangemessene Benachteiligung dar und ist daher unwirksam; § 307 BGB.
LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 25.05.2005 - 3 Sa 84/05 - rkr. - in BB 2006, 560
Letzte Änderung: 31.10.2007