Freistellungsklausel
Eine sog. Freistellungsklausel in einem Arbeitsvertragsformular, nach der der Arbeitgeber berechtigt sei, bei einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses den Beschäftigten unter Fortzahlung seiner Bezüge bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses von seiner Arbeitsleistung frei zu stellen, ist unwirksam; § 307 BGB.
Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 04.02.2005 - 9 Ga 1155/05 - rkr. - BB 2006, 559
Letzte Änderung: 31.10.2007