Tarifrunde Edelmetall - 2. Verhandlung

IG Metall - Pressemitteilung

28.04.2018 Tarifverhandlungen in der Edelmetallindustrie auf 7. Mai vertagt - Warnstreiks werden fortgesetzt - Pressemitteilung 38/2018

Pforzheim. Die Verhandlungen für die rund 10.000 Beschäftigten in der baden-württembergischen Schmuck-, Uhren- und Edelmetallindustrie sind auch in der zweiten Runde ohne Ergebnis geblieben. Vorangegangen waren Warnstreiks in zehn Betrieben mit gut 900 Beteiligten.

Verhandlungsführer Walter Beraus von der IG Metall Baden-Württemberg: "Die hohe Beteiligung an den Warnstreikaktionen bereits vor der zweiten Verhandlung hat Wirkung gezeigt. Die Arbeitgeber haben deutlich gemacht, dass sie bereit sind, nicht nur über die Entgelterhöhung zu verhandeln, sondern auch über mehr selbstbestimmte Arbeitszeiten. Die Vorstellungen lagen für eine Einigung aber noch zu weit auseinander." Die betrieblichen Aktionen werden deshalb auch in der nächsten Woche fortgesetzt, am 7. Mai treffen sich die Tarifpartner zur dritten Verhandlung.

Die IG Metall fordert in der aktuellen Tarifrunde eine Einkommenserhöhung von 6 Prozent für 12 Monate. Darüber hinaus will die IG Metall mehr selbstbestimmte Arbeitszeiten und zusätzliche Freistellungsansprüche für besonders belastete Beschäftigte mit Kindern, zu pflegenden Angehörigen und in Schichtmodellen durchsetzen. Auch tarifvertragliche Regelungen zum Mobilen Arbeiten sowie Freistellungen für Auszubildende vor Abschlussprüfungen sind Gegenstand der Verhandlungen.

Die Arbeitgeber wollen Teile einer Tariferhöhung ertragsabhängig gestalten. Auf betrieblicher Ebene sollen Arbeitgeber und Betriebsrat einen Teil der Entgelterhöhung aussetzen können. Beraus: "Eine ertragsabhängige Entgeltkomponente können wir uns zwar im Grundsatz vorstellen, das Volumen muss aber für die Beschäftigten zumutbar sein. Vor allem: Ohne Zustimmung der IG Metall wird es keinen ertragsabhängigen Entgeltbestandteil geben. Das Druckpotential der Arbeitgeber auf die Betriebsräte ist sehr groß. Hier hat die IG Metall auch eine Fürsorgepflicht für die Betriebsräte."

Letzte Änderung: 28.04.2018