Verhandlungsergebnis
Am Abend des 22. April 2006 wurden noch in Düsseldorf die Inhalte der vorausgegangenen Einigung aus Nordrhein-Westfalen übertragen und der Konflikt um die sogenannte "Steinkühlerpause" gelöst:
Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen steigen von Juni 2006 bis März 2007 um 3,0 Prozent. Für die Monate März bis Mai 2006 gibt es eine Einmalzahlung in Höhe von 310 Euro. Sie kann betrieblich
zwischen 0 und 620 Euro schwanken. Wenn es im Betrieb keine Einigung gibt, bleibt es bei 310 Euro. Auszubildende erhalten 125 Euro.
(Laufzeit: bis 31. März 2007; also insgesamt 13 Monate).
Die bisherigen "Vermögenswirksamen Leistungen" (VWL) werden zu "Altersvorsorgewirksamen Leistungen" (AVWL). Für eine längere Übergangszeit können die Gelder noch wie bisher angelegt (und bestehende Verträge selbstverständlich weiterhin bedient) werden; danach werden die Leistungen (319 Euro im Jahr) zur Altersvorsorge eingesetzt.
Auch künftig bleibt ein Anspruch von pauschal 5 Minuten Erholpausen erhalten, wenn Beschäftigte überwiegend manuelle Tätigkeiten mit kurzen Taktzeiten bzw. Prüfaufgaben mit hoher Konzentrationsanforderung
erledigen. So wurde der Konflikt um die Fortführung der Bestimmungen des Lohnrahmentarifvertrages II ("Steinkühlerpause") gelöst. "Wir haben gesichert, dass niemand den Anspruch auf die Pause verliert, der ihn bisher
hatte", betont der baden-württembergische IG Metall-Bezirksleiter Jörg Hofmann. Nach wie vor gilt die Pause für 92 000 Beschäftigte. Wie bisher können unter bestimmten und genau definierten Bedingungen
Erholzeiten angerechnet bzw. ersetzt werden.
Betriebsrat und Arbeitgeber können in Form einer Betriebsvereinbarung auch längere Erholzeiten vereinbaren, wenn diese durch arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse gerechtfertigt sind. Die weiteren Regelungen des Tarifvertrages
über persönliche Bedürfniszeiten, Mindesttaktzeiten und Mitbestimmung bei der Bandbesetzung bleiben von der Neuregelung unberührt. Zudem wurden Regelungen vereinbart, die die Betriebsräte bei der Ausgestaltung
von neuen Arbeitsplätzen und damit verbundenen Abläufen beteiligen. Hofmann: "Die Arbeitgeber konnten sich nicht mit ihrem Versuch durchsetzen, die Arbeitsbedingungen in den Betrieben zu verschlechtern."
Erklärungsfrist: bis 10. Mai 2006
Letzte Änderung: 25.04.2008