Erklärungsfrist verlängert

29.04.2000 Die Erklärungsfrist für das Tarifergebnis in der Metall- und Elektroindustrie für Baden-Württemberg wurde auf den 31. Mai 2000 verlängert

Die Erklärungsfrist wurde verlängert, weil bis jetzt in dem sehr komplexen Thema Altersteilzeit, die neuen Regelungen der Beschäftigungsbrücke noch nicht einvernehmlich eingearbeitet werden konnten.

Die IG Metall in Baden-Württemberg strebt zum Thema Altersteilzeit und Beschäftigungsbrücke einen Tarifvertrag an. Ziel ist es vor dem Hintergrund der komplexen Materie dieses Themas eine praktikable, verständliche und in den Betrieben anwendbare Formulierungen zu finden. Bis Ende Mai soll nach dem Willen der Tarifvertragsparteien dieses Ziel erreicht sein.

Die traifvertraglichen Regelungen über die Erhöhung der Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen wurden von den Tarifvertragsparteien bereits unterzeichnet.

Letzte Änderung: 25.04.2008