Betriebsrat gründen - aber richtig
Nur mit Betriebsräten können Beschäftigte mitbestimmen und ihre Rechte durchsetzen. Daher ist Betriebsräte wählen ein demokratisches Grundrecht. Trotzdem kann die Wahl eines Betriebsrats riskant sein. Nicht selten versuchen Arbeitgeber, die Wahl mit allen Mitteln zu verhindern. Besser und sicherer läuft es deshalb mit der IG Metall.
Einen Betriebsrat zu wählen ist in Deutschland demokratisches Recht der Beschäftigten: "In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt." So steht es in Paragraf 1 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) - das "Grundgesetz" für das Miteinander von Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Betrieben.
Das bedeutet: Wenn mindestens fünf volljährige Beschäftigte im Betrieb sind, von denen mindestens drei ein halbes Jahr oder länger im Betrieb arbeiten - dann wird ein Betriebsrat gewählt. Punkt. Der Arbeitgeber darf das nicht verbieten oder behindern. Ansonsten macht er sich nach Paragraf 119 BetrVG strafbar.
Ein Betriebsrat hat viele Vorteile: Er setzt sich für die Rechte der Mitarbeiter ein, überwacht die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften und handelt mit dem Arbeitgeber auf Augenhöhe Vereinbarungen aus. Er nimmt auf die Arbeitsplanung und Arbeitszeitgestaltung Einfluss. Nachweislich sind in Betrieben mit Betriebsräten die Arbeitsbedingungen deshalb besser. Der Betriebsrat kann den Mund aufmachen, etwa um Kündigungen zu widersprechen.

Betriebsräte sind im Gegensatz zu normalen Beschäftigten vor Kündigungen besonders geschützt - Paragraf 15 Kündigungsschutzgesetz und Paragraf 103 BetrVG. Ohne Betriebsrat kann der Arbeitgeber im Grunde machen, was er will. Bei einer Betriebsschließung etwa gibt es ohne Betriebsrat nicht einmal einen Interessenausgleich und Sozialplan mit Abfindungen. Aber es muss ja nicht gleich um den Verlust des Arbeitsplatzes gehen. Es gibt zig Fragen, die nicht jeder allein mit dem Arbeitgeber aushandeln und durchsetzen kann - etwa die Verteilung der Arbeitszeiten, die Urlaubsplanung oder die Arbeitsorganisation.
Keinen Betriebsrat? Dann einen wählen - aber mit Vorsicht
Der Weg zur Betriebsratswahl kann einige Stolpersteine mit sich bringen. Wenn der Chef beispielsweise zu früh von den Plänen erfährt, etwa noch bevor der offizielle Wahlaufruf im Betrieb aushängt, kann es
gefährlich werden. Nicht selten werden die "Rädelsführer" dann rausgeworfen, aus irgendeinem fadenscheinigen Grund. Oftmals engagieren Arbeitgeber dazu sogar Anwaltskanzleien, die auf die Jagd von Betriebsräten und
Gewerkschaftern spezialisiert sind - sogenannte "Union Buster".
Deshalb ist es wichtig, am Anfang nur mit vertrauenswürdigen Kolleginnen und Kollegen darüber zu reden - am besten außerhalb des Betriebs. Und dann einen Wahlaufruf mit der Einladung zur Wahl eines Wahlvorstands an alle Beschäftigten im Betrieb aushängen, den drei wahlberechtigte Arbeitnehmer als Wahlinitiatoren unterschreiben. Sobald der offizielle Wahlaufruf mit den drei Unterschriften aushängt, sind schon mal diese drei Beschäftigten vor einer Kündigung besonders geschützt.
Aber auch hier Vorsicht: Das Wahlverfahren ist kompliziert. Wer sich nicht auskennt, macht schnell Fehler, die schlimmstenfalls sogar die ganze Wahl nichtig, also unwirksam machen - und letztlich auch die Wahlinitiatoren ihre Jobs kosten können.
Die IG Metall dazu holen
Deshalb: Unbedingt Unterstützung bei der IG Metall vor Ort holen. Sie kennt das Verfahren genau und kann alles übernehmen. Denn auch die Gewerkschaft darf offiziell zur Betriebsratswahl aufrufen. Und sie gibt
Rechtshilfe, etwa wenn der Arbeitgeber versucht, einen engagierten Metaller kleinzumachen.
Auf der Wahlversammlung wird dann der Wahlvorstand gewählt, der die eigentliche Betriebsratswahl in den folgenden Wochen vorbereitet. Sofern die Wahlversammlung trotz Einladung nicht stattgefunden hat oder dort kein Wahlvorstand gewählt wurde, ist eine gerichtliche Bestellung des Wahlvorstandes möglich.
Bei der Durchführung der Betriebsratswahl ist viel Sorgfalt nötig: Wahlausschreiben, korrekte Wählerliste, Stimmzettel, Briefwahl, Vorschlagslisten mit den Kandidaten - all das muss sauber sein. Daher gilt auch hier: Besser und sicherer läuft es mit der IG Metall. Ein Tipp: Es empfiehlt sich, dass die Wahlinitiatoren auch als Wahlvorstandsmitglieder tätig werden und dann gegebenenfalls sogar als Bewerber für den Betriebsrat kandidieren, da ihr Kündigungsschutz nur begrenzt ist. Alternativ kann der Wahlvorstand auch durch den Gesamtbetriebsrat oder Konzernbetriebsrat bestellt werden, wenn es einen gibt.
Je nach Betriebsgröße dauert die Vorbereitung der Betriebsratswahl durch den Wahlvorstand eine Woche - beim vereinfachten Wahlverfahren in Betrieben bis 50 Beschäftigten bis zwölf Wochen, beim normalen Wahlverfahren zwingend in größeren Betrieben über 100 Beschäftigten. Und dann wird der Betriebsrat gewählt.
Im Anhang der Film: Was ist ein Betriebsrat? (mp4)
Letzte Änderung: 19.08.2015