Altersteilzeit und Urlaubsabgeltung

29.05.2001 Wechsel von der Arbeitsphase in die Freistellungsphase bei Altersteilzeit und Resturlaubsanspruch.

Besteht nach dem Wechsel von der Arbeitsphase in die Freistellungsphase der
Altersteilzeit im Blockmodell noch ein Resturlaubsanspruch, so wird dieser
in aller Regel in der Metall- und Elektroindustrie mit der
Freistellungsphase verrechnet. Ein Urlaubsabgeltungsanspruch besteht in
diesem Fall weder nach Gesetz, noch Tarifvertrag.

LAG Ba.Wü. Urteil vom 11.12.2000
13 Sa 65/00, rkr.

Anmerkung:
Besteht während der Arbeitsphase der Altersteilzeit ein Zeitguthaben aus der
ungleichmäßigen Verteilung der Arbeitszeit, bzw. noch ein restlicher
Urlaubsanspruch, so sollten Betriebsräte und betroffene Beschäftigte diese
Zeitguthaben bzw. Urlaubstage unbedingt vor dem Wechsel in die
Freistellungsphase abbauen. Der Urlaub muss gewährt und genommen werden.
Allenfalls gehen die Urlaubsansprüche verloren. Abbau von Zeitguthaben und
Urlaubsanspruch vor dem Wechsel in die Freistellungsphase führen auch zur
Verkürzung der Arbeitsphase.

Letzte Änderung: 31.10.2007