Rechtsanwalt für den Betriebsrat

28.05.2001 Erstattung der Rechtanswaltskosten durch den Arbeitgeber bei Hinzuziehung durch den Betriebsrat.

Auch die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts zur Erstattung einer
Ordnungswidrigkeitenanzeige nach § 121 BetrVG wegen unvollständiger Information des Wirtschaftsausschusses kann nach pflichtgemäßer Würdigung aller Umstände des Einzelfalles durch den Betriebsrat für erforderlich gehalten werden. Der Arbeitgeber hat dann nach § 40 Abs. 1 BetrVG auch dadurch entstandenen Rechtsanwaltskosten zu tragen.

LAG Schl.Hol. Beschluss vom 14.11.2000, 1 Ta BV 22 a/00 in BB 2001 1048

Letzte Änderung: 31.10.2007