Übernahme der Azubis; Bundeswehr

23.05.2001 In den einzelnen Branchen gibt es tarifliche Übernahmeregelungen für Auszubildende in ein Beschäftigungsverhältnis. Nun kommt die Bundeswehr. Was dann?

Die IG Metall konnte in mehreren Tarifverträgen erreichen, dass Azubis nach
Abschluss der Berufsausbildung i.d.R. in ein unbefristetes Vollzeitarbeitsverhältnis im erlernten Beruf zu übernehmen sind. Auch die
Übernahme in ein befristetes Arbeitsverhältnis ist möglich.
Die tarifliche Regelung läuft leer, wenn der Einberufungsbescheid zur
Bundeswehr bzw. zum zivilen Ersatzdienst kommt. Auf Anfrage der IG Metall
Bezirksleitung hat die Wehrbereichsverwaltung V erklärt, dass auf Antrag der Wehrpflichtigen ein Aufschub des Wehrdienstbeginnes für die Zeit eines
nachgewiesenen, unmittelbar an die Ausbildung anschließenden (Zeit-)
Arbeitsverhältnisses möglich ist. Wollen also Azubis von der jeweiligen
Übernahmeregelung der Tarifverträge Gebrauch machen, so ist es sinnvoll rechtzeitig der zuständigen Wehrersatzbehörde mitzuteilen, dass die Einberufung zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen soll.

Letzte Änderung: 31.10.2007