Entlassungsabfindungen; Steuerfreiheit
Zukünftig ist die Steuerfreiheit beschränkt auf Euro 7.200. Nach Vollendung des 50. Lebensjahres und 15 Beschäftigungsjahren beträgt die Steuerfreiheit Euro 9.000; ist das 55. Lebensjahr vollendet und hat das Beschäftigungsverhältnis mindestens 20 Jahre bestanden, so beträgt die Steuerfreiheit Euro 11.000.
BGBL 2003, 3081
Weitere Hinweise in einer Übersicht in DB 2004, 33 ff.
Letzte Änderung: 31.10.2007