Kündigungsschutz und Insolvenz

14.01.2004 Streitig war die Rechtsmäßigkeit einer Kündigung durch den Insolvenzverwalter. Das BAG entschied, dass ein vom Insolvenzgericht angeordneter Zustimmungsvorbehalt auch die Kündigung von Arbeitsverhältnissen erfasst. Damit ist klar

Bei einem "schwachen" vorläufigen Verwalter ist der Arbeitgeber nach wie vor kündigungsberechtigt. Kündigt dennoch der vorläufige Verwalter (ohne Vollmacht des Arbeitgebers) kann die Kündigung gem. § 174 BGB unverzüglich als unwirksam zurückgewiesen werden.

BAG, Urteil vom 10.10.2002, 2 AZR 532/01 in NZA 2003, 909

Letzte Änderung: 31.10.2007