Urlaubsanspruch in der Insolvenz
Nach Ablauf der Kündigungsfrist wurden Urlaubsabgeltungsansprüche geltend gemacht und letztlich vor dem BAG durchgesetzt. Das BAG entschied, dass Urlaubsabgeltungsansprüche Masseverbindlichkeiten sind, wenn das Arbeitsverhältnis nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens beendet worden ist.
BAG, Urteil vom 25.03.2003 - 9 AZR 174/02 in DB 2003, 2180 f.
Letzte Änderung: 31.10.2007