Rechtsanwaltskosten

08.01.2004 Das BetrVG bestimmt, dass der Arbeitgeber die Kosten der Betriebsratsarbeit zu tragen hat. Dazu gehören in der Regel auch die Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwalts.

Das BAG entschied nun, dass der Betriebsrat gegenüber dem Arbeitgeber keinen Anspruch auf Freistellung von Rechtsanwaltskosten zur Durchführung eines arbeitsgerichtlichen Be-schlussverfahrens hat, wenn die Rechtsverfolgung offensichtlich aussichtslos ist. Dies gelte jedoch - so das BAG - nicht für den Fall, wenn das Beschlussverfahren bislang ungeklärte Rechtsfragen zum Gegenstand hat und die Rechtsauffassung des Betriebsrates vertretbar ist.

BAG, Beschluss vom 19.03.2003 - 7 ABR 15/02 in DB 2003, 1911 f.

Letzte Änderung: 31.10.2007