Rechtsanwaltskosten
Das BAG entschied nun, dass der Betriebsrat gegenüber dem Arbeitgeber keinen Anspruch auf Freistellung von Rechtsanwaltskosten zur Durchführung eines arbeitsgerichtlichen Be-schlussverfahrens hat, wenn die Rechtsverfolgung offensichtlich aussichtslos ist. Dies gelte jedoch - so das BAG - nicht für den Fall, wenn das Beschlussverfahren bislang ungeklärte Rechtsfragen zum Gegenstand hat und die Rechtsauffassung des Betriebsrates vertretbar ist.
BAG, Beschluss vom 19.03.2003 - 7 ABR 15/02 in DB 2003, 1911 f.
Letzte Änderung: 31.10.2007