Jahresschichtplan

08.01.2004 Die Parteien streiten darüber, ob die Arbeitgeberin nach einer zwischen ihnen geschlossenen Betriebsvereinbarung alleine berechtigt ist, abweichend vom Jahresschichtplan bestimmte Feiertagsschichten abzusetzen.

Der Betriebsrat war erfolgreich. Das BAG entschied, dass die ersatzlose Streichung von im Jahresschichtplan vorgesehenen Schichten dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates unterfällt.

BAG, Beschluss vom 01.07.2003 - 1 ABR 22/02 in NZA 2003, 1209

Letzte Änderung: 31.10.2007