Jahresschichtplan
Der Betriebsrat war erfolgreich. Das BAG entschied, dass die ersatzlose Streichung von im Jahresschichtplan vorgesehenen Schichten dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates unterfällt.
BAG, Beschluss vom 01.07.2003 - 1 ABR 22/02 in NZA 2003, 1209
Letzte Änderung: 31.10.2007