Dienstkleidung

08.01.2004 Die Parteien streiten darüber, ob die Arbeitgeberin verpflichtet ist, den Beschäftigten unentgeltlich Dienstkleidung, bestehend aus einer weißen Hose und einem weißen Kasack zu stellen. Die Beschäftigten sind im Krankenhaus als

Sie sind der Auffassung, der Arbeitgeber habe die Dienstkleidung unentgeltlich zur Verfügung zu stellen, da sie verpflichtet sind, selbige während der Arbeit zu tragen. Das BAG entschied, dass vorliegend die Arbeitgeberin aufgrund der Richtlinien zum Arbeitsvertrag verpflichtet ist, den Beschäftigten unentgeltlich Dienstkleidung - hier bestehend aus der weißen Hose und dem weißen Kasack - zu stellen.

BAG, Urteil vom 13.2.2003 - 6 AZR 536/01 in NZA 2003/1197 f.

Letzte Änderung: 31.10.2007