Dienstkleidung
Sie sind der Auffassung, der Arbeitgeber habe die Dienstkleidung unentgeltlich zur Verfügung zu stellen, da sie verpflichtet sind, selbige während der Arbeit zu tragen. Das BAG entschied, dass vorliegend die Arbeitgeberin aufgrund der Richtlinien zum Arbeitsvertrag verpflichtet ist, den Beschäftigten unentgeltlich Dienstkleidung - hier bestehend aus der weißen Hose und dem weißen Kasack - zu stellen.
BAG, Urteil vom 13.2.2003 - 6 AZR 536/01 in NZA 2003/1197 f.
Letzte Änderung: 31.10.2007