Befristetes Arbeitsverhältnis

09.12.2003 Die Parteien streiten darüber, ob ihr Arbeitsverhältnis aufgrund Befristung am 31. Mai 2001 geendet hat. Der Beschäftigte wurde jeweils für ein Jahr auf Grundlage von §§ 97 AFG bzw. 218 Abs. 1 Nr. 3 SGB III (Gewährung eines Eingli

Die Klage war erfolgreich, da - so das BAG - die Gewährung eines Eingliederungszuschusses für ältere Beschäftigte kein Sachgrund für die Befristung des Arbeitsvertrages mit dem Beschäftigten sei, dessen Eingliederung gefördert werde.

BAG, Urteil vom 8.62003 - 7 AZR 489/02 in NZA 2003, 1143 f.

Letzte Änderung: 31.10.2007