Alterskündigungsschutz II
Der Arbeitgeber hat vorgetragen, dass aufgrund der Verlagerung eine Weiterbeschäftigung des Beschäftigten an einem anderen Arbeitsplatz nicht gegeben sei.
Die Kündigungsschutzklage war erfolgreich. Nach Ansicht des Gerichts hat der Arbeitgeber den wichtigen Grund zur Rechtfertigung der Kündigung nicht darlegen können. So sei es nicht ausreichend, das Bestehen freier
Arbeitsplätze in Abrede zu stellen.
Es sei vielmehr erforderlich, dass unter Vorlage von Stellenplänen substantiiert dargelegt wird, weshalb das Freimachen eines geeigneten Arbeitsplatzes oder dessen Schaffung durch eine entsprechende Umorganisation nicht möglich und nicht zumutbar sein soll.
ArbG Stuttgart, Urteil vom 17.12.2002 - 7 Ca 7108/02 - unveröffentlicht
Letzte Änderung: 31.10.2007