AT-Angestellte

06.11.2003 Zwischen den Parteien war streitig, ob ein Anspruch auf das tarifliche Urlaubsgeld besteht. Der Arbeitgeber war dem Anspruch mit dem Hinweis entgegengetreten, der Beschäftigte werde außertariflich vergütet. Die Klage war erfolgreich.

Das Gericht entschied, dass das Urlaubsabkommen (ME-Industrie Ba.-Wü.) den Begriff des sog. AT-Angestellten nicht kennt. Es sei deshalb nicht möglich, Beschäftigte trotz Vorliegens der persönlichen Voraussetzungen des Tarifvertrages zu sog. AT-Angestellten zu "befördern". Um festzustellen, was günstiger ist, habe ein Sachgruppenvergleich stattzufinden; unzulässig sei die "Rosinentheorie".

LAG Ba.-Wü., Urteil vom 30.07.2003 - 2 Sa 38/03, rkr., unveröffentlicht

Letzte Änderung: 31.10.2007