Betriebsratsanhörung bei Kündigung

06.11.2003 Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung, insbesondere über die ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrates. Die Personalleitung beantragte beim Betriebsrat per Telefax die Zustimmung zur ordentl

Im Kündigungsschutzprozess wurde die ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrates bestritten. Das BAG entschied, dass Mängel im Anhörungsverfahren, die in den Zuständigkeits und Verantwortungsbereich des Betriebsrates fallen, selbst dann schadlos sind, wenn der Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Kündigung weiß oder nach den Umständen vermuten kann, dass die Behandlung der Angelegenheit durch den Betriebsrat nicht fehlerfrei erfolgt ist.

BAG, Urteil vom 16.01.2003 - 2 AZR 707/01 in BB 2003, 1791 ff.

Hinweis:

Wird der Betriebsrat vom Arbeitgeber zur beabsichtigten Kündigung gehört, sollte der Betriebsrat nichts überstürzen. Auf einer Sitzung des Betriebsrates ist das Kündigungsbegehren zu behandeln und danach der Arbeitgeber über die Beschlussfassung im Betriebsrat zu informieren. Selbstverständlich kann der Betriebsrat im Rahmen der eigenen Kompetenz die Beschlussfassung über beantragte Kündigungen, z.B. auch einem Ausschuss, übertragen.

Letzte Änderung: 31.10.2007