Telefonanlage für den Betriebsrat
Das BAG entschied, dass der Betriebsrat (§ 40 Abs. 2 BetrVG) einen Anspruch gegen den Arbeitgeber hat, eine an den Arbeitsplätzen der einzelnen Betriebsratsmitglieder vorhandene Telefonanlage so einrichten zu lassen, dass die Beschäftigten aus den Filialen und anderen Standorten dort anrufen können.
BAG, Beschlüsse vom 27.11.2002 - 7 ABR 36/01, 7 ABR 33/01 in DB 2003, 1799 f.
Letzte Änderung: 31.10.2007