Telefonanlage für den Betriebsrat

30.10.2003 Die Beteiligten streiten darüber, ob der Arbeitgeber verpflichtet ist, vorhandene Telefonanlagen so einrichten zu lassen, dass die Beschäftigten des Betriebes in den Verkaufsfilialen anrufen können, in denen Betriebsratsmitglieder besch&aum

Das BAG entschied, dass der Betriebsrat (§ 40 Abs. 2 BetrVG) einen Anspruch gegen den Arbeitgeber hat, eine an den Arbeitsplätzen der einzelnen Betriebsratsmitglieder vorhandene Telefonanlage so einrichten zu lassen, dass die Beschäftigten aus den Filialen und anderen Standorten dort anrufen können.

BAG, Beschlüsse vom 27.11.2002 - 7 ABR 36/01, 7 ABR 33/01 in DB 2003, 1799 f.

Letzte Änderung: 31.10.2007