Überstunden

Kurz und bündig

12.01.2013 Informationen für die Betriebsratsarbeit 2/2012 - Dezember

Die Parteien streiten über die Vergütung von Überstunden. Der Beschäftigte war als Kraftfahrer tätig. Der Arbeitsvertrag enthielt u. a. folgende Regelung: "... die Vertragspartner sind sich darüber einig, dass evtl. Mehrarbeit mit dem Gehalt pauschal abgegolten ist .....". Klagweise wurde die Vergütung der Überstunden geltend gemacht. Der Arbeitgeber vertrat die Auffassung, die Vergütung von Überstunden sei mit dem vereinbarten Gehalt abgegolten. Dem trat der Beschäftigte entgegen; die pauschale Abgeltung von Überstunden sei unwirksam. Die beiden Vorinstanzen haben die Klage abgewiesen. Das BAG hat das LAG-Urteil aufgehoben und die Sache zur Neuentscheidung zurückverwiesen. Nach Auffassung des BAG sei die arbeitsvertragliche Pauschalabgeltung der Überstunden mangels Transpa-renz unwirksam. Aber: verlange ein Beschäftigter Arbeitsvergütung für Überstunden, so hat er darzulegen und - im Bestreitensfall - zu beweisen, dass er die Arbeit in einem die Normalarbeitszeit überschreitenden zeitlichen Umfang verrichtet hat.
BAG Urteil v. 16. Mai 2012 - 5 AZR 347/11 in DB 2012, 1753 ff.
Hinweis: Nach Auffassung des BAG genügt zur Darlegung, wenn vorgetragen wird, an welchen Tagen von wann bis wann Arbeit geleistet oder man sich auf Weisung des Arbeitgebers zur Arbeitsleistung bereitgehalten hat.

Letzte Änderung: 10.01.2013