Pausen oder Arbeitszeit?
Die Beteiligten streiten darüber, ob der Be-triebsrat von der Arbeitgeberin Unterlassung der Anordnung oder Duldung von Arbeit während der Pausenzeiten verlangen kann. In einer "Betriebsvereinbarung Pausen" ist bestimmt, dass
die Pausenzeiten im Voraus in Dienst- und Schichtplänen festgelegt werden müssen. In der Vergangenheit kam es in mindestens 36 Fällen dazu, dass Beschäftigte die vorgesehenen Pausen nicht einhalten konnten, sondern
während dieser Zeit arbeiten mussten. Der Betriebsrat hat von den Arbeitgebern verlangt, die Anordnung oder Duldung von Arbeit während der Pausenzeiten zu unterlassen. Der Betriebsrat war erfolgreich. Das BAG entschied, dass
der Betriebsrat nach § 23 Abs. 3 BetrVG von der Arbeitgeberin verlangen kann, es zu unterlassen, während der in den Dienstplänen festgelegten Pausenzeiten für die betroffenen Beschäftigten Arbeiten anzuordnen
oder Arbeitsleistung entgegen zu nehmen und weiter: mehrere betriebsverfassungsrechtliche Pflichtverletzungen des Arbeitgebers stellen einen groben Verstoß gegen seine Pflichten dar. Auch begründet die Vielzahl der
Pflichtverletzungen in der Vergangenheit zugleich die Wiederholungsgefahr.
BAG Beschluss vom 07. Februar 2012 - 1 ABR 77/10 in DB 2012, 1575 f.
Letzte Änderung: 08.01.2013