Altersteilzeit
so ist die Differenz zu der Vergütung, die er ohne Altersteilzeit verdient hätte nachzuzahlen.
BAG Urteil vom 12.05.2005 - 6 AZR 311/04 -DB 2005, 2698
Hinweis: Die Entgeltdifferenz ist nach den Tarifverträgen der ME-Industrie in Baden-Württemberg den Hinterbliebenen zu gewähren. Ein Anspruch auf Gewährung der Abfindung nach dem Tarifvertrag wegen Altersteilzeit besteht ohne besondere Vereinbarung für die Hinterbliebenen nicht.
Der Arbeitgeber ist gesetzlich nicht verpflichtet Resturlaub des Beschäftigten im Altersteilzeitarbeitsverhältnis (Blockmodell) bei Beginn der Freistellungsphase abzugelten.
BAG Urteil vom 10.05.2005 - 9 AZR 196/04 - DB 2005, 2698
Letzte Änderung: 31.10.2007