Betriebsübergang

21.12.2005 Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung des Arbeitgebers und die Weiterbeschäftigung des Kollegen, ...

nachdem dieser dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses aufgrund eines Betriebsübergangs widersprochen hat.
Der Arbeitgeber hatte am 8. April mitgeteilt, dass der Betrieb zum 1. Mai auf einen anderen Rechtsträger übertragen wird. Auf das Widerspruchsrecht gemäß § 113a Abs. 6 BGB wurde hingewiesen. Das BAG konnte nicht abschließend entscheiden, trotzdem wurde festgestellt, dass die einmonatige Widerspruchsfrist nicht läuft, wenn der Arbeitgeber nicht ordnungsgemäß (rechtzeitig) über den Betriebsübergang informiert.

BAG Urteil vom 24.05.2005 - 8 AZR 398/04 - DB 2005, 2472 ff

Letzte Änderung: 31.10.2007