Betriebsänderung und Arbeitskampfrecht
Die IG Metall hat eine Tarifforderung gestellt und nach dem Scheitern der Verhandlungen die Beschäftigten zum unbefristeten Streik aufgerufen. Die Arbeitgeberin wendet sich gegen die Streikmaßnahme und hält sie insgesamt für rechtswidrig. Das Gericht entschied, dass die Tarifautonomie es grundsätzlich zulässt, zur Abmilderung der sozialen Folgen einer Betriebsänderung den Abschluss firmeninterner Tarifverträge mittels Arbeitskampf durchzusetzen.
LAG Schleswig Holstein, Urteil vom 27.03.2003 - 5 Sa 137/03 - rkr. in DB 2003, 1363 sowie AuR 2003, 192 ff.
Letzte Änderung: 31.10.2007