Widerrufsrecht bei Aufhebungsverträgen

04.09.2003 Die Parteien streiten mit Wirksamkeit einer von der Arbeitgeberin erklärten ordentlichen Kündigung sowie im Zusammenhang damit darüber, ob ihr Arbeitsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag beendet wurde.

Die Beschäftigte unterzeichnete einen von der Arbeitgeberin vorgelegten "Aufhebungsvertrag". Zuvor wurde ihr erklärt, dass sie mit Unterzeichnung des Aufhebungsvertrages eine Kündigung wegen Krankheit vermeiden könne.

Außergerichtlich wurde der Widerruf des Aufhebungsvertrages geltend gemacht; die Arbeitgeberin trat dem entgegen und blieb letztlich vor Gericht erfolgreich. Das Gericht entschied, dass ein Widerrufsrecht analog wie bei Haustürgeschäften (§ 312 BGB) bzw. bei Verbraucherverträgen (§ 355 BGB) auf arbeitsrechtliche Aufhebungsverträge grundsätzlich nicht anwendbar sei.

LAG Brandenburg, Urteil vom 30.10.2002 - 7 Sa 386/02 - nicht rkr. (Revision eingelegt) in BB 2003, 1281 ff.

Letzte Änderung: 31.10.2007