Gesamtbetriebsrat und Betriebsratswahl

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30.07.2012 Informationen für die Betriebsratswahl 1/2012 - Juni

Die Beteiligten streiten über die Berechtigung des Gesamtbetriebsrates in Betrieben ohne Betriebsrat zur Vorbereitung der Bestellung des Wahlvorstandes für eine Betriebsratswahl Informationsveranstaltungen durchzuführen und war damit nicht erfolgreich. Nach Auffassung des BAG gehört es zu den Aufgaben des Gesamtbetriebsrates in einem Betrieb des Unter-nehmens, in dem kein Betriebsrat besteht, den Wahlvorstand für die Einleitung von Betriebsratswahlen zu bestellen. Aber der Gesamtbetriebsrat sei nicht befugt, in betriebsratslosen Betrieben zum Zwecke der Einleitung einer Betriebsratswahl zu Belegschaftsversammlungen einzuladen.

BAG Beschluss vom 16.11.2011 - 7 ABR 28/10 in NZA 2012 405 ff.

Letzte Änderung: 19.07.2012