Einmalzahlungen und Zuschuss zum Krankengeld

12.04.2001 Seit dem 01. Jan. 2001 muss das Weihnachtsgeld und das Urlaubsgeld bei der Bemessung von Entgeltersatzleistungen berücksichtigt werden. Mit der neuen gesetzlichen Regelung wurde eine langjährige Forderung erfüllt.

Für die Vergangenheit berechnen z.B. die Krankenkassen bereits ausgezahltes Krankengeld neu. Wenn es aufgrund dieser Neuberechnung zur Nachzahlung kommt, verringert sich rein rechnerisch die Höhe des Zuschusses zum Krankengeld nach §§ 12.4., 12.7. MTV ME. Der Arbeitgeber könnte einen Rückforderungsanspruch (§ 812 Abs. 2 BGB) für die Zeit von Juli bis Dezember 2000 geltend machen. Rechtlich wäre das nicht zu beanstanden. Einzelne Arbeitgeber haben bereits erklärt, dass sie allein schon wegen dem nicht unerheblichen Verwaltungsaufwand keine Rückforderungen stellen werden.

Letzte Änderung: 31.10.2007