Betriebsratstätigkeit und Elternzeit
die ihm wegen der Teilnahme an den Betriebsratssitzungen entstanden sind. Dies gilt auch während der - ohne Erwerbstätigkeit - durchgeführten Betriebsratsarbeit in der Elternzeit des Betriebsratsmitglieds. Die Elternzeit führt weder zum Erlöschen der Mitgliedschaft im Betriebsrat, noch zum Verlust der Wählbarkeit.
BAG Beschluss vom 25.05.2005 - 7 ABR 45/04 - in DB 2005, 1976
Letzte Änderung: 31.10.2007