Betriebsratstätigkeit und Elternzeit

20.10.2005 Ein Betriebsratsmitglied hat gegen den Arbeitgeber Anspruch auf Erstattung der erforderlichen Fahrtkosten, ...

die ihm wegen der Teilnahme an den Betriebsratssitzungen entstanden sind. Dies gilt auch während der - ohne Erwerbstätigkeit - durchgeführten Betriebsratsarbeit in der Elternzeit des Betriebsratsmitglieds. Die Elternzeit führt weder zum Erlöschen der Mitgliedschaft im Betriebsrat, noch zum Verlust der Wählbarkeit.

BAG Beschluss vom 25.05.2005 - 7 ABR 45/04 - in DB 2005, 1976

Letzte Änderung: 31.10.2007