Betriebsratsschulung
an einer erforderlichen Betriebsratsschulung Anspruch auf entsprechende Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts. Dies gilt auch für die während des Schulungstages anfallenden Pausen sowie die für an der Teilnahme notwendigen Reisezeiten.
BAG Urteil vom 16.02.2005 - 7 AZR 330/04 - in DB 2005, 1858
Letzte Änderung: 31.10.2007